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Voodoo-Ritual an einer Fledermaus in Schwarzafrika

11. Feber 2017 / 15:04 Uhr

Schwarzafrikanischer Asylant dürfte kongolesisches Leichenritual an seinem Opfer praktiziert haben

Inwieweit man bei der Zuwanderung aus manchen Ländern tatsächlich von einer kulturellen Bereicherung sprechen kann, sei mit Hinblick auf einen grausigen Vorfall in Berlin einmal zur Diskussion gestellt. Denn dort soll der 39-jährige Yve M. aus dem Kongo seine gleichaltrige Freundin Tunay G. nicht nur mit dreißig Messerstichen getötet, sondern dem Leichnam auch noch den Kopf, den linken Arm und einen Finger abgetrennt haben.

Leichenritual aus Schwarzafrika

Anschließend, so der Vorwurf, „schmückte“ der Schwarzafrikaner die verstümmelte Leiche mit unterschiedlichen Steinchen, Bändern und sogar Federn, was die Polizei dazu veranlasste, Mutmaßungen anzustellen, ob es sich bei dieser nekrophilen Handlung gar um ein Ritual aus der Heimat des Täters handeln könnte. Dahingehend verweigert der Kongolese aber jegliche Auskunft.

Auch zur Tötung seiner Freundin selber schweigt Yve M., der  sich seit Freitag vor dem Landgericht für diese Tat verantworten muss, beharrlich. Er hat diese, die zwischen dem 15. und 16. Mai 2016 in einer Wohnung in Berlin-Mariendorf stattfand, sogar stets bestritten.

Verwesungsgeruch

Die Tat wurde deswegen entdeckt, weil Mieter des Hauses im Juni einen penetranten Verwesungsgeruch im Stiegenhaus wahrnahmen und die Polizei ersuchten, Nachschau zu halten. Diese entdeckte die grauenhaft zugerichtete (der Gerichtsmediziner zählte dreißig Einstiche in Unterleib, Bauch und Brust) und rituell drapierte Tunay G. am 10. Juni. Einen Tag später wurde der Angeklagte, der in Berlin über keinen festen Wohnsitz verfügt, festgenommen, weil er sich auffällig verhalten haben soll.  

Auch Sohn möchte dringend Aufklärung

Der Kongolese, ein Asylwerber, und das spätere Opfer, das damals nach einer Scheidung auf Wohnungssuche war, hatten sich 2015 kennenglernt. Als Tunay G. dann die Wohnung in Berlin-Mariendorf im April 2016 bekam, zog der bislang in einer Asylunterkunft nächtigende Yve. M mit ein.

Was sich tatsächlich am Pfingstwochenende 2016 abspielte, soll nun der Prozess klären, an dem auch der Sohn von Tunay G. als Nebenkläger beteiligt ist. Denn er möchte endlich wissen, weshalb seine Mutter von ihrem Lebensgefährten ermordet worden sein soll und was es mit der abwegigen Leichen-Schmückung auf sich hat.

Staatsanwaltschaft will Einweisung in Psychiatrie

Wie die Berliner Zeitung anmerkt, soll Yve M. seit frühester Jugend Marihuana konsumiert haben und offenbar deswegen an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen erkrankt sein. Daher strebt die Staatsanwaltschaft, die aufgrund dessen in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht, für den Kongolesen eine Einweisung in die Psychiatrie an.

Dort freilich besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Afrikaner nach einem Drogenentzug als geheilt entlassen werden kann.

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