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Moslems sind empört: Muezzin-Rufe in der Nacht sollen zukünftig auf israelischem Staatsgebiet verstummen.

13. Feber 2017 / 18:39 Uhr

Israel: Lärmerregung durch Muezzine aus Gebetshäusern soll verboten werden

Ein Lärmschutzgesetz soll in Israel nun vor nächtlicher Belästigung durch Lautsprecherdurchsagen aus Gebetshäusern schützen. Konkret sollen Lautsprecherdurchsagen aus Gotteshäusern zwischen 23.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens zukünftig verboten werden. Das vom israelischen Justizministerium veröffentlichte "Gesetz zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern" soll bereits durch den entsprechenden Parlamentsausschuss in Tel Aviv verabschiedet worden sein.

Nun muss sich die Plenarsitzung des israelischen Parlaments mit der Gesetzesvorlage befassen. Dort rechnen politische Beobachter mit Gegenwehr, vor allem aus den Reihen der moslemischen Abgeordneten.

Moslems befürchten Anti-Muezzin-Gesetz

Aus den Reihen der Moslems kommt heftige Kritik an der Gesetzesvorlage, die aus diesem Eck gar als "Anti-Muezzin-Gesetz" bezeichnet wird. Dies, obwohl das Gesetz keine bestimmte Religionsgemeinschaft als Normadressaten nennt. Aber die Moslems behaupten, dass der erste Muezzin-Ruf in der Früh durch diese neue Regelung gesetzlich verhindert werde. Anhänger der neuen Regelung entgegnen dem, dass durch eine Einschränkung der nächtlichen Beschallung auch Propaganda von Seiten radikaler Islamisten unterbunden werde. 

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