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Syrischer Schlächter einer Islamisten-Miliz wurde in Schweden zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuvor erhielt er jedoch Asyl (Symbolfoto).

18. Feber 2017 / 11:00 Uhr

In Schweden Asyl erhalten: Urteil Lebenslang für syrischen Kriegsverbrecher

Der 46-jährige syrische Asylwerber Haisam Sakhanh wurde am Donnerstag dieser Woche in Stockholm zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Beteiligung an Erschießungen gefangengenommener Soldaten der syrischen Armee, geschehen bereits 2012, konnte ihm zweifelsfrei nachgewiesen werden, wie auch die Kronen Zeitung berichtet.

Bereits 2012 in Italien verhaftet

Von 2011 bis 2012 hatte sich der Syrer bereits in Italien aufgehalten und dort eifrigst an Protesten gegen den syrischen Machthaber Bashar al-Assad teilgenommen. Als er schließlich versuchte im Zuge der Demonstration in die diplomatische Vertretung Syriens in Rom einzudringen wurde er verhaftet. Die dabei von italienischen Behörden genommenen Fingerabdrücke und Fotos wurden dem syrischen Verbrecher nun zum Verhängnis.

„Karriere“ als Kämpfer syrischer Islamisten und Schlächter

Nach Angaben der britischen Daily Mail habe sich der 46-jährige nach seiner Rückkehr in die Heimat im Mai 2012 bereits einer islamistischen Kampfgruppe angeschlossen. Diese radikalen Milizen hatten es sich zur Aufgabe gemacht zwei Jahre nach Kriegsausbruch die Truppen von Präsident Assad zu bekämpfen. Im Zuge von Gefechten wurden damals sieben Regierungssoldaten gefangen genommen. Diese wurden jedoch nicht vor ein Kriegsgericht gestellt oder einer anderen Gerichtsbarkeit übergeben. Zwei Tage nach deren Gefangennahme wurden die Soldaten von den Islamisten exekutiert. Eine Identifizierung der Opfer dieses Massakers konnte nicht erfolgen.

Durch einen dem Gericht vorgelegten Video-Beweis konnte Haisam Sakhanh eindeutig als Tatbeteiligter identifiziert werden.

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Nach „Kampfeinsatz“ in Schweden um Asyl angesucht

Nach Beendigung seines „ruhmreichen“ Kampfeinsatzes in Syrien suchte Sakhanh im Jahr 2013 um Asyl in Nordschweden an. Anfang 2016 wurde ihm dort unbegrenztes Aufenthaltsrecht gewährt. Selbstredend hatte er seine Kriegsverbrechen im Asylantrag nicht erwähnt.

Im März letzten Jahres jedoch wurde er „enttarnt“ und verhaftet.

Soldaten mit Sturmgewehr niedergemetzelt

Das Gericht sah es, auf Grund des Video-Beweises als erwiesen an, das der Syrer zumindest einen der sieben gefangengenommenen Regierungssoldaten mit einem Sturmgewehr erschossen hatte.

Der angeklagte Schlächter war geständig, argumentierte aber, dass die „Todesurteile von einem anerkannten Gericht gefällt worden seien". Auch habe er ja nur einem Befehl gehorcht. Das Gericht anerkannte jedoch beide Argumente nicht.

Lebenslang nur 10 Jahre Gefängnis

Der Richter am Stockholmer Gericht, Thomas Zander, fällte das lebenslange Urteil über den syrischen Schlächter wegen Tötung „unter besonders grausamen Umständen“. Dies bedeutet die Höchststrafe in Schweden, die Mindestdauer einer lebenslang verhängten Strafe in Schweden beträgt allerdings nur 10 Jahre.

Nach Verbüßen seiner Haftstrafe soll der Syrer in seine Heimat abgeschoben werden. Er darf also wie gewünscht in Schweden bleiben, allerdings nicht ganz so komfortabel wie erhofft. 

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