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Durch Smartphones ist eine genaue Identitätsfeststellung möglich (Symbolbild).

20. Feber 2017 / 19:30 Uhr

Deutschland erlaubt Zugriff auf Telefondaten von Asylwerbern – Wann folgt Österreich?

Seit Jahren, aber im Besonderen seit der gigantischen Migrationswelle 2015 konnte man beobachten, dass ein großer Teil der sogenannten Kriegsflüchtlinge auf der Reise (Flucht) seine Reisepässe oder sonstigen Dokumente „verloren“ hat und man daher auf die Angaben der (daher illegal) eingereisten Migranten angewiesen war, wo sie tatsächlich herkamen.

Interessanterweise war ebenso zu beobachten, dass Smartphones nie verlustig gingen. Doch einmal zu prüfen, ob der „Syrer“ seine WhatsApp-Kontakte tatsächlich in Syrien und nicht etwa in Marokko hat, war bisher nur möglich, wenn der Asylwerber selbst bereitwillig sein Telefon zur Verfügung gestellt hat, was im Falle einer falschen Identitätsangabe wohl eher nicht vorkam.

2016 hätte man 150.000 Mobiltelefone überprüfen müssen

Das allerdings soll sich nun ändern, wie ein Gesetzesentwurf des deutschen Bundesinnenministeriums „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vorsieht. In diesem Gesetz soll festgelegt werden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zugriff auf die Telefondaten von Asylwerbern bekommt.  

Das Innenministerium schätzt, dass man im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden (ca. 150.000 Personen) den Datenträger hätte prüfen sollen, weil erhebliche Zweifel an den Personenangaben oder an der Gültigkeit der vorgelegten Dokumente bestanden. Die Behörden geben in diesem Zusammenhang sogar zu, dass „Flüchtlinge“ falsche Personalangaben machen, um die Abschiebung zu verhindern oder sich Sozialleistungen zu erschleichen.

Nach deutschen Medienberichten sollen die Außenstellen des BAMF mit einer forensischen Hard- und Software, mit der man etwa 2.400 Datenträger pro Tag analysieren kann, aufgerüstet werden.

Wann kommt Gesetz in Österreich?

Man darf nun gespannt sein, was dieses Gesetz, Asylwerber zu verpflichten, ihre Mobiltelefone zwecks Überprüfung auszuhändigen, an den Tag bringt. Das heißt: Wie viele Migranten versuchen, mit Lügengeschichten in Deutschland zu bleiben? Ebenso darf man gespannt sein, ob und welche Strafen Asylwerber zu erwarten haben, die vorsätzlich falsche Angaben zur Identität gemacht haben.

Und drittens darf man mit Spannung darauf warten, wie die zuständigen österreichischen Politiker argumentieren, weshalb der notwendige Zugriff auf Mobiltelefondaten nicht auch hierzulande alsbald gesetzlich erlaubt wird.

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