Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Ein 22-jähriger afghanischer “Schüler” wurde trotz negativem Asylbescheid plötzlich nicht abgeschoben – vermutlich auf Druck von Bundespräsident Alexander Van der Bellen (Symbolbild).

10. Dezember 2019 / 13:30 Uhr

Recht auf Druck Van der Bellens willkürlich gebeugt? 22-jähriger afghanischer “Schüler” wird nicht abgeschoben

In Langenlois (Bezirk Krems-Land) dürfte sich gerade ein Präzedenzfall in Sachen Abschiebung von abgelehnten Asylwerbern abspielen. Denn ein zur Abschiebung vorgesehener, 22-jähriger Afghane wurde nun scheinbar doch nicht abgeschoben. Der Grund: Er ist ein “Schüler”. Erst vor wenigen Tagen berichtete unzensuriert von der Forderung, dass neben Lehrlingen nun auch Schüler nicht mehr abgeschoben werden sollen.

Flüchtlingsinitiative: Van der Bellen verhinderte Abschiebung 

Die Posse rund um den 22-jährigen Afghanen spielt sich derzeit im Kloster Langenlois ab. Dort ist der Mann seit 2015 aufhältig. Vergangenes Wochenende wurde der Mann von der Fremdenpolizei verhaftet, da er einen negativen Asylbescheid hat und daher abgeschoben werden soll.

Doch es sollte anders kommen. Die “Flüchtlingsinitiative Langenlois”, ein Zusammenschluss von Schülern, Politikern und Ordensschwestern, berichtete auf Facebook freudig, dass die Abschiebung des Afghanen dank der Intervention von Bundespräsident Alexander Van der Bellen gestoppt wurde. Zuvor wurde eine Petition an den Bundespräsidenten gerichtet, die den Verbleib des “Schülers” forderte.

Der Pressesprecher Van der Bellens bestätigte die Intervention. Es habe “Hintergrundgespräche” mit Interims-Innenminister Wolfgang Peschorn (ÖVP) über den Fall gegeben. Ebenso informierte die Präsidentschaftskanzlei die Flüchtlingsinitiative persönlich von der Intervention zugunsten des Afghanen. Wurde hier also geltendes Recht einfach auf Druck des Bundespräsidenten gebeugt?

Unklar, warum Afghane nicht abgeschoben wurde

Der Anwalt des Afghanen bestätigte jedenfalls, dass sein Mandant aus dem Anhaltezentrum entlassen wurde. Er sei zudem in stetigem Kontakt mit dem Innenministerium. Unklar ist allerdings weiterhin, ob es sich bei dem 22-Jährigen tatsächlich um einen “Schüler” oder um einen Lehrling handelt. Zudem wisse man nicht, warum er nun tatsächlich nicht abgeschoben wurde.

Die Hoffnung des Anwalts ist jedenfalls, dass sein Mandant unter die neu beschlossene Regelung fällt, wonach Asylwerber, die eine Lehre in Österreich absolvieren, nicht abgeschoben werden.

Gefälschter Lebenslauf?

Besonders skurril mutet auch die Argumentation der Flüchtlingsinitiative, die sich vehement für den Verbleib des Afghanen einsetzt, an. In seiner Heimat sei er nämlich einer “Gefahr für sein Leben” ausgesetzt, weil er eineinhalb Jahre für das Militär gearbeitet haben soll. Beweise für die akute Bedrohungslage könne man jedoch nicht vorweisen.

Ebenso weist der Lebenslauf des Afghanen zahlreiche Ungereimtheiten auf. So soll er zwölf Jahre die Schule besucht und mit Matura abgeschlossen haben. Mit 17 Jahren kam er 2015 nach Österreich. Er soll aber auch, wie beschrieben, eineinhalb Jahre in der afghanischen Armee gedient haben. Das scheint unmöglich. Entweder ist der Afghane daher weit älter als angegeben, oder aber, er war nie in der afghanischen Armee.

Unzensuriert-Anfrage unbeantwortet

Unzensuriert konfrontierte das Innenministerium mit dem Fall und fragte nach, warum und auf welcher Rechtsgrundlage der 22-jährige nun doch nicht abgeschoben wird. Zudem wollten wir wissen, welche Rolle Alexander Van der Bellen hier tatsächlich spielte. Die schriftliche Anfrage blieb jedoch unbeantwortet.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Politik aktuell

15.

Apr

17:50 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Share via
Copy link