Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

25. Feber 2017 / 13:04 Uhr

Sieben Jahre keine Abschiebemöglichkeit für islamistischen Gefährder

In Deutschland wird ein als islamistischer Gefährder eingestufter Jordanier seit sieben Jahren nicht abgeschoben. Erschreckenderweise mangelt es, wie auch im Falle des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri, an den für eine Abschiebung erforderlichen Ersatzpapieren aus dem Heimatland des Mannes.

Jordanien weigert sich

In diesem Falle, wie wahrscheinlich in unzähligen anderen gleichgelagerten, sind der Bundesregierung die Hände gebunden, da sich das Herkunftsland Jordanien weigert dem Mann die für eine Rückführung nötigen Ersatzpapiere auszustellen. Nach nunmehr sieben Jahren will die Bundesregierung, scheinbar ob der Häufung derartiger Fälle ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Abschiebungen erleichtern soll.

Islamist seit 10 Jahren im Fokus der Behörden

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins Focus hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) am 9. Jänner dieses Jahres mitgeteilt, dass seiner Behörde 75 ausländische Gefährder bekannt seien. Darunter sollen sich zehn „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen befinden, von denen sich fünf bereits in Straf-, Untersuchungs-oder Abschiebehaft befänden. Bei den verbleibenden fünf Personen würden andere Abschiebehindernisse vorliegen, die nicht näher konkretisiert wurden.

Zu letztgenannter Personengruppe ist auch der jordanische Gefährder zu zählen. Der 43-jährige Mann ist zwar in Deutschland geboren, besitzt allerdings keine deutsche Staatsbürgerschaft. Von den Sicherheitsbehörden wird er als Islamist eingestuft. Auch eine bedeutende politisch motivierte Gewalttat wird dem Mann zugetraut, daher befindet er sich auch seit zehn Jahren im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die genauen Gründe für den langen „Beobachtungszeitraum“ des Gefährders wurden nicht bekanntgegeben.

Fall Amri war ähnlich gelagert

Nach den bereits sieben Jahre andauernden Bemühungen der Behörden, die erforderlichen Ersatzpapiere zu erhalten, weigert sich Jordanien nach wie vor, diese auszustellen. Jordanien zeigt sich unkooperativ, da man den 45-jährigen in Deutschland geborenen Mann trotz dessen Staatsbürgerschaft dort nicht als jordanischen Bürger anerkennen will.

Bei den Versuchen den späteren „Weihnachtsmarkt-Attentäter“ Anis Amri abzuschieben lag ein ähnlich gelagerter Sachverhalt vor.

Offenlegung des Aufenthaltsstatus des Gefährders verlangt

Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Daniel Sievecke (CDU) hatte eine Offenlegung des Aufenthaltsstatus (Residenz-und Meldepflicht) des Jordaniers durch das Innenministerium verlangt. Dies würde das Vertrauen in der Bevölkerung erhöhen. Man müsse alles tun, damit von diesem Mann keine Gefahr ausgehe, so Sievecke.

Nach Angaben des NRW-Innenministeriums halte sich der Mann im Bundesland selbst auf, aus rechtlichen Gründen sei es jedoch nicht möglich das über eine Fußfessel „im Auge zu behalten“.

Bei weiteren drei der fünf Gefährder, die unter die Rubrik „Abschiebungshindernisse“ fallen, gebe es Meldeauflagen als „aufenthaltsrechtliche Maßnahmen“.

Elektronische Fußfessel für Gefährder

Die Bundesregierung hat nun, wie schon von Innenminister Thomas de Maiziere angekündigt, ein diesbezügliches Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Dabei soll unter anderem die elektronische Fußfessel geplant sein. Auch die Abschiebehaft für Personen. „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutender Rechtsgüter der Sicherheit ausgeht“. ist angedacht. Ebenso ist, in Kooperation von Bund und Ländern, ein Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) geplant, das dann auch die „Oberhoheit über Problemfälle“ haben wird.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link