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Der Mindestsicherungsskandal ist nur einer von vielen im Wiener Rathaus.

25. Feber 2017 / 09:30 Uhr

Chefin der Wiener Magistratsabteilung 40 musste nach Mindestsicherungsskandal ihren Schreibtisch räumen

Der vernichtende Rechnungshof-Rohbericht über das Wiener Sozialhilfesystem hat nun doch ein Opfer gefordert. Die Chefin der zuständigen Magistratsabteilung 40, Ulrike Löschl, ist am Freitag zurückgetreten.

Beamtin über Wehselys Unvermögen gestolpert

Nachdem sich die vormalige Stadträtin für Gesundheit und Soziales, Sonja Wehsely (SPÖ), rechtzeitig aus der Schusslinie genommen hat und bei der Firma Siemens Unterschlupf fand, scheint man der Öffentlichkeit mit der Top-Beamtin Ulrike Löschl eine vermeintlich Alleinschuldige für das Kontrollversagen präsentieren zu wollen.

Natürlich ist davon auszugehen, dass Löschl als Leiterin der MA 40 mitverantwortlich ist und über so manches Bescheid gewusst haben muss, was in ihrem Verantwortungsbereich schief läuft. An der Spitze der Befehlskette stand jedoch Sonja Wehsely.

FPÖ-Gudenus: Löschl ist Bauernopfer

"Für politisches Versagen der rot- grünen Stadtregierung nun die Beamten der Stadt Wien verantwortlich zu machen, ist ungeheuerlich", zitiert dazu krone.at. den freiheilichen Vizebürgermeister Johann Gudenus, der die Beamtin als Bauernopfer sieht.

Kontrollversagen ohne Auftrag?

Wie der Rechnungshof feststellte, wurden Personen in das Sozialhilfesystem aufgenommen, ohne ihre Identität zu prüfen. Ein anonym bleiben wollender Gemeindebediensteter berichtete der Kronen Zeitung bereits im September letzten Jahres, dass die Beamten Anweisung hätten, die Angaben ausländischer Antragsteller nicht weiter zu überprüfen. Und wenn die Antragsteller gefälschte Dokumente vorlegten, solle man nicht so genau hinschauen und keinesfalls die Polizei verständigen.

Im Stadtratsbüro wurde damals diese Aussage eiligst dementiert. Die FPÖ Wien wurde in der Folge sogar gerichtlich dazu verurteilt, die Behauptung zu widerrufen, Stadträtin Wehsely habe den zuständigen Magistratsbeamten diesbezügliche Weisungen erteilt.

Genauso wie Beamte also eigenmächtig die Identität ausländischer Antragssteller nicht kontrolliert haben, wird auch ein Drittel der zu kontrollierenden Akten von den zuständigen Sachbearbeitern aus eigenem Gutdünken nicht geprüft worden sein. Und zufällig ist eine erhebliche Anzahl von Akten überhaupt verschwunden – was sicherlich ebenfalls alleine in der Verantwortung kleiner Beamter lag.

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