„Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“, sagte die deutsche Kanzlerin Angela Merkel beim CDU-Landesparteitag in Stralsund. Damit löste sie nun eine heftige Debatte aus und irritierte gleichzeitig viele Landsleute.
Merkel schafft deutsches Volk ab
„Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit, als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
Dies gab Angela Merkel wörtlich am letzten Samstag anläßlich des CDU-Landesparteitages in der Hansestadt Stralsund (Meckelburg-Vorpommern) von sich.
Das Recht, sich als Volk zu definieren, das sie “kleinen Gruppen” absprach, maßte sich Merkel also selbst an. Sie meinte, per Eigendefinition festlegen zu können wer oder was das Volk ist und lag damit nicht nur sachlich völlig falsch, sondern sogar im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz.
Volk nicht gleich Bevölkerung
Dabei müsste sie nur einmal im Duden nachsehen, was dort geschrieben steht. Dort lautet die Definition für Volk nämlich so:
Durch gemeinsame Kultur und Geschichte [und Sprache] verbundene große Gemeinschaft von Menschen.
Verbindet die Deutschen mit Orientalen und Afrikanern eine gemeinsame Kultur oder Geschichte? Sind sie mit den Deutschen durch eine gemeinsame Sprache verbunden? Wohl kaum. Was Merkel mit ihrer Aussage versuchte, war nicht mehr oder weniger, als das Deutsche Volk nun auch verbal zu eliminieren und durch eine “Bevölkerung” zu ersetzen. Denn per Definition ist Bevölkerung lediglich “die Gesamtheit der Bewohner und Bewohnerinnen eines bestimmten Gebiets. (Quelle: Duden) Oder in Merkels einfachen Worten: “Jeder, der in diesem Lande lebt.”
Kritik auch aus eigener Partei
Postwendende Kritik kam nicht nur von der AfD, sondern auch aus den eigenen Reihen. In einer von der Bild-Zeitung zitierten Erklärung der Unions-internen Gruppe „Freiheitlich-konservativer Aufbruch" heißt es:
„Merkels Äußerungen gefährden die Wahlerfolge der Union bei den bevorstehenden Landtagswahlen und der Bundestagswahl, weil sie die Stammwähler der Union ausgrenzt.“ Das Grundgesetz schließe „eine Gleichsetzung von Volk mit Einwohnern definitiv aus“. Von der Kanzlerin erwarte man eine „sofortige Richtigstellung“.
Merkel widerspricht Grundgesetz
Sachliche Kritik muss sich Merkel auch vom CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach gefallen lassen. In einer Kolumne in der Bild-Zeitung schrieb er unter anderem folgendes:
Da müssen die Mütter und Väter unserer Verfassung aber radikal undemokratisch unterwegs gewesen sein, denn in Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht von „der Bevölkerung“, sondern vom „Volke“ die Rede, das in Wahlen und Abstimmungen die Staatsgewalt ausübt.
Immerhin wird deutlich, dass es einen Bedeutungsunterschied zwischen den Begriffen „Volk“ und „Bevölkerung“ gibt. Das diskriminiert nicht, es differenziert: zwischen der Gesamtheit aller Personen, die in einem (Staats-)Gebiet leben – und dem (Staats-)Volk, dem viel zitierten „Souverän“.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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