Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Die sozialistische Landesrätin weigert sich, Gesetz zu vollziehen.

4. März 2017 / 16:54 Uhr

Sozialistische OÖ-Landesrätin weigert sich, Kürzung der Mindestsicherung umzusetzen

Eine Kostprobe ihres Demokratie- und Rechtsverständnisses liefert die sozialistische Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer in Oberösterreich. Weil ihr  die vom Landtag beschlossene Kürzung der Mindestsicherung für Asylanten nicht in ihr ideologisches Weltbild passt, setzte sie den Beschluss unter fadenscheinigen Gründen bisher einfach nicht um.

Neue Regelung seit Juli in Kraft

Am 16. Juni 2016 hatte der oberösterreichsche Landtag mehrheitlich gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen die Kürzung der Mindestsicherung fur Asylberechtigte beschlossen. Demnach sollten anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte seit dem 1. Juli letzten Jahres statt rund 900 nur noch 520 Euro monatlich ausbezahlt bekommen. Tatsächlich kassieren sie den ursprünglichen Betrag allerdings bis heute.

FPÖ kritisiert rote Landesrätin

Der demokratisch zustande gekommene Beschluss scheint Frau Gerstorfer unbeeindruckt zu lassen. Statt die (nicht mehr ganz) neue Regelung umzusetzen, hat es einen Erlass der Sozialabteilung an die Bezirkshauptmannschaften gegeben, in denen diese aufgefordert werden, jenen, die schon vorher die Mindestsicherung bekommen haben, auch weiterhin die volle Höhe von gut 900 Euro auszuzahlen, kritisiert die freiheitliche Sozialsprecherin Ulrike Wall das Vorgehen der Landesrätin.

Fadenscheinige Argumentation

Im Rahmen der Landtagssitzung am letzten Donnerstag forderte Wall von der Landesrätin Aufklärung, weshalb Landtagsbeschlüsse in der Sozialabteilung des Landes nicht umgesetzt würden. Die Sozialabteilung sei bisher unter anderem vom Landeshauptmann und dem Landesamtsdirektor schon mehrmals aufgefordert worden, den Beschluss umzusetzen, hielt sie der Sozialistin vor.

Gerstorfer zog sich indessen auf den Standpunkt zurück, dass das Gesetz erst einmal so formuliert werden müsse, dass keine, ihrer Meinung nach, “unterschiedlichen Rechtsauslegungen” mehr möglich seien.

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