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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stärkt überraschenderweise die Nationalstaaten.

9. März 2017 / 10:10 Uhr

Europäischer Gerichtshof: Flüchtlinge haben kein automatisches Visa-Recht zur Einreise in die EU

Muss jeder Person, die aus einem Bürgerkriegsland stammt, ein humanitäres Visum für die EU ausgestellt werden? Dieser Frage ging nun das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union, der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg, nach.

Klage einer Flüchtlingsfamilie

Grund für dieses Verfahren war die Klage einer syrischen Familie beim EuGH, deren Visaanträge abgelehnt worden waren. Die Eltern und deren drei Kinder beantragten in der belgischen Botschaft in Beirut (Libanon) Visa für Belgien, um dann nach einer Einreise dort um Asyl anzusuchen. Der Familienvater gab in der Botschaft an, dass er in Syrien entführt und gefoltert worden sei. Auch würden ihm und seiner Familie wegen ihres christlichen Glaubens weitere Verfolgungen (allerdings nicht im Libanon) drohen.

Ungeheure Flut von Anträgen wäre zu erwarten  

Die Visa-Anträge der Familie wurden von Belgien mit der Begründung abgelehnt, dass das Land nicht verpflichtet sei, alle Personen aufzunehmen, die schreckliche Situationen erlebt hätten. Denn wenn man automatisch jedem Flüchtling ein gewöhnliches Touristenvisum gewährte, müsste man mit einer ungeheuren Flut von Anträgen weltweit rechnen.  

Der EuGH schloss sich Belgien an und entschied, dass EU-Länder nicht verpflichtet sind, Asylwerbern ein Visum zur legalen Einreise auszustellen. Denn im Unionsrecht findet sich keine derartige Verpflichtung. Maßgeblich für die Visavergabe ist und bleibt nationales Recht.

Ansicht des Generalanwalts hätte unabsehbare Migration bedeutet

Das Urteil ist insofern überraschend, weil der EuGH üblicherweise den Einschätzungen der Generalanwälte Folge leistet. Generalanwalt Paolo Mengozzis Ansicht, dem Ansinnen der Kläger (syrische Familie) stattzugeben, hätte weitreichende Konsequenzen für die europäische Asylpolitik bedeutet. Denn das hätte besagt, dass jeder „Flüchtling“, der bei irgendeiner EU-Botschaft irgendwo in der Welt humanitäre Gründe ins Spiel bringt, sofort ein Touristenvisum bekommen hätte müssen, um dann auf dem Boden der Europäischen Union Asyl beantragen zu können. Eine unabsehbare, allerdings legale Migration in die EU wäre die Folge gewesen.

Entscheidung bleibt bei Nationalstaaten

Durch den EuGH-Entscheid liegt es nun eindeutig in der Entscheidung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob sie derartige Visa, mit denen Personen länger als die erlaubten 90 Tage in der EU bleiben könnten, ausstellen möchten – oder auch nicht.

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