Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Mimikama-Mitarbeiter Andre Wolf präsentiert das Logo der Initiative. Der Verein hinter dem Projekt hat offenbar Schwierigkeiten, die nicht gekennzeichnete Werbeeinschaltung für ein Online-Casino zu erklären.

12. März 2017 / 08:12 Uhr

Steuern, Gewerbe und Casinowerbung: Fragwürdige Geschäftspraktiken bei Aufklärerverein “Mimikama”

20.000 Euro will das Bildungsministerium (BMB) an den Verein “Mimikama – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch” bezahlen, damit dieser in Schulen über “Fake News” aufklärt. Das BMB vergab diesen Auftrag direkt, also ohne Ausschreibung, und weigerte sich, zu einer möglichen Folgekooperation mit dem Verein Angaben zu machen. Unsere erste Recherche zum Thema ist hier nachzulesen:

Bildungsministerium: 20.000 Euro an Verein für Kampf gegen “Fake-News” an Schulen

Zudem übermittelte das BMB unzensuriert.at – ob wissentlich oder unwissentlich, sei dahingestellt – falsche Informationen in Bezug auf die Werbetätigkeiten von Mimikama. Angesprochen auf die schiefe Optik, einen Verein im Kampf gegen Internetmissbrauch und “Fake-News” für schulische Lehrtätigkeiten an Bord zu holen, der auf seiner eigenen Seite für Online-Casinos und Glücksspiel wirbt, antwortete das Bildungsministerium so (Fehler im Original):

Der Verein Mimikama, der bis dato keine öffentliche Subvention erhält, finanziert sich über Spenden, Aufträge und Werbung. Google hat dort einen Werbeplatz. Diese Werbung nennt sich “Google Adsense” und wird von sehr vielen Webseitenbetreiber genutzt. Jeder Nutzer bzw. jede Nutzerin bekommt hier eine andere Werbung angezeigt, die auf ihn oder sie abgestimmt ist. Mimikama hat keinen Einfluss auf die angezeigte Werbung. Sensible Kategorien wie eben z.B. “Religion” oder “Glücksspiele” hat Mimikama ausgeschlossen. Dennoch gibt es schwarze Schafe, die sich bei Google einschleichen und dann kann diese Werbungen zustande kommen. Sobald der Verein von dieser Art der Werbung Kenntnis erhält, lässt der Verein die Werbung bei Google sperren.

Casinowerbung auf Vereinsseite

Bei der von unzensuriert.at angesprochenen Werbung handelte es sich aber definitiv um keine Google-Werbung, die über das Programm “Adsense” geschaltet wird, sondern um einen explizit gelegten Link, der offensichtlich nach unserer Anfrage schnell entfernt wurde, jedoch im Internetarchiv hier noch auffindbar ist (kurz vor dem Ende der Seite unter “Empfehlung”). Für diese Art von Links werden Seiten meist direkt bezahlt.

Der Verein Mimikama hat zu diesem, ihm gegenüber in einem Mail vom 3. März aufgezeigten Umstand unzensuriert.at gegenüber bisher keinerlei Stellung bezogen.

Fragwürdige Steuersituation

Die Annahme, dass auch abseits von Google Werbeinnahmen lukriert werden dürften, führte unzensuriert.at zum nächsten Rechercheansatz. Wie sieht die Steuer- und Abgabensituation des eigentlich gemeinnützig tätigen Vereins aus? Eigentlich müsste der Verein nämlich aufgrund des Umfanges seiner Tätigkeit und seiner Einnahmen steuerpflichtig sein. Laut Eigenaussage von Mimikama wird keine Umsatzsteuer verrechnet, davon betroffen ist aber nicht die Körperschaftssteuer. Diese wiederum entfällt meist aber nur, wenn ohnehin Umsatz erwirtschaftet wird. Gewerblich tätig ist der Verein aber nicht. Die Antwort im Wortlaut:

Es gibt keine gewerblichen Tätigkeiten des Vereins. In seinem Charakter als Verein liegt auch kein gewinnorientiertes Handeln vor.?

Bei einer Seite, die nach Eigenangaben etwa vier Millionen Zugriffe pro Monat verzeichnet, sollten alleine über Google-Werbung einige tausend Euro pro Monat in die Vereinskasse fließen. Rechnet man nun die 20.000 Euro aus dem BMB hinzu und diverse andere Werbeeinnahmen, ist davon auszugehen, dass auch eine Umsatzsteuerpflicht herrschen sollte, der Verein also ein Gewerbe anmelden müsste.

“Mimikama” müsste eigentlich Gewerbe anmelden

Tätigkeiten wie das Erstellen von Impulsvideos (aktuelle Tätigkeit von Mimikama für das BMB) und das Betreiben einer Informationsseite mit geschalteter Werbung werden gemäß § 1 (2) der Gewerbeordnung gewerbsmäßig ausgeübt, “wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben” werden, “einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen”. Die Wirtschaftskammer bestätigt unsere Vermutung auf Anfrage:

Bei Vereinen liegt gemäß § 1 (6) GewO die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen auch dann vor, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes aufweist und diese Tätigkeit  – sei es mittelbar oder unmittelbar – auf die Erlangung vermögensrechtlicher Vorteile für die Vereinsmitglieder gerichtet ist.

Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Vereins wäre hinsichtlich der bezahlten Werbeeinschaltungen eine Anmeldung für das freie Gewerbe mit dem Wortlaut “Ankündigungsunternehmen” erforderlich.

Aufklärerverein mit Transparenzproblem

Bahnt sich hier nun also der nächste Subventionsskandal (nach den AWS-Berichten) rund um Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) an? Mimikama ist dringend gefordert, offene Fragen zu Steuern, Gewerbe und Werbepartnern rasch, klar und deutlich zu beantworten. Von Auftragnehmern des Staates und damit aller Steuerzahler darf maximale Transparenz verlangt werden, umso mehr wenn sie sich selbst Aufklärung und Transparenz auf die Fahnen schreiben.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

29.

Mrz

11:17 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link