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Eine moslemische Pflegekraft weigerte sich, auch Männer zu waschen und wurde zu Recht entlassen (Symbolbild).

25. März 2017 / 10:00 Uhr

Moslemische Pflegekraft wegen Arbeitsverweigerung entlassen: Sie wollte keinen Mann waschen

Nur eine kurze Woche lang war die gebürtige Litauerin und Moslemin in Deutschland für einen Pflegedienst tätig. Dann weigerte sie sich, auch Männer zu pflegen – insbesondere zu waschen – und wurde von ihrem Arbeitnehmer gekündigt. Das Unternehmen konnte nichts mit den Sonderwünschen der 40-Jährigen anfangen, die sich nach eigenen Angaben nur integrieren wollte. Sie klagte nun ihren ehemaligen Arbeitgeber und verlor den Prozess vor dem Mannheimer Arbeitsgericht.

Mohammendanerin weiterhin uneinsichtig

Dieses gab dem Pflegeunternehmen, für das die Hilfskraft tätig war, nun Recht und bestätigte die Richtigkeit der Kündigung. Die Frau verstand dies indes gar nicht und will weiter für ihr „Recht kämpfen, zu arbeiten“. Sie lebe seit drei Jahren in Deutschland und wollte so einen Beitrag zur Integration leisten. In Litauen habe sie angeblich Medizin studiert, der Abschluss würde aber in Deutschland nicht anerkannt, beklagte sie vor dem Gericht. Und so musste sie sich mit solcherlei Jobs „durchschlagen“.

Keine Sonderwünsche wegen Religion

Die zuständige Richterin Sigrid Bouwhis zeigte Verständnis dafür, dass ein großes Unternehmen nicht Rücksicht auf derlei Befindlichkeiten nehmen kann: "Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden.“ Sie empfahl der Moslemin, sich an die Spielregeln zu halten. Diese sehe auch vor, rechtzeitig Klage zu erheben. Weil die Frau nämlich einen Tag zu spät gegen ihre Entlassung während der sechsmonatigen Probezeit geklagt hatte, sei die Klage ohnehin unzulässig gewesen.

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