Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem entschieden, dass Unternehmen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz aussprechen dürfen. Aus diesem Grund erließ etwa das steirische Berufsförderungsinstitut BFI ein solches Kopftuchverbot, weil man sich, laut Geschäftsführer Wilhelm Techt, „streng zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität“ bekennt. Zudem meinte Techt, dass „wir und unsere Trainer in einer Vorbildfunktion unseren Teilnehmern westliche und humanistische Wertvorstellungen vermitteln wollen“.
Mohammedanerin gegen EuGH-Urteil
Das aber gefällt einer mohammedanischen Frau, die Kurse am steirischen BFI gibt, gar nicht. Helga Suleiman ist freiberufliche Trainerin, deren Auftrag im Mai ausläuft. Einen weiteren Auftrag allerdings würde sie nur erhalten, wenn sie im Kurs kein Kopftuch trage, erklärte sie in einem ORF-Interview mit dem Radiosender Ö1.
Dort sagte sie auch, dass ihr Chef ihr sogar ausdrücklich nahegelegt hätte, das Kopftuch während des Kurses abzunehmen, „damit die Aufträge vom BFI weiter stattfinden können“. Auch kam man ihr sogar mit dem Angebot, dass man über eine Anstellung beim BFI reden könne, doch nur, wenn sie in der kurzen Zeit, während sie den Kurs hält, dass Kopftuch herunternehmen würde.
Religiöse Praxis wichtiger als Neutralitätsgebot
Doch das Kopftuch im Kurs ablegen, wird sie mit Sicherheit nicht, erklärte die Mohammedanerin, denn „das Kopftuch ist für mich Teil meiner Identität, das ist Teil meiner religiösen Praxis als Muslimin“.
Nun wird Helga Suleiman (die mit dem bewussten Tragen eines Kopftuchs ein Zeichen der Ungleichheit setzt), den Weg zur Gleichheitskommission gehen, weil für sie die Entscheidung des steirischen BFI „ein Schlag ins Gesicht der muslimischen Frauen“ wäre.
BFI lässt sich gerne überprüfen, ob Neutralitätsgebot eingehalten wird
BFI-Steiermark-Geschäftsführer Wilhelm Techt betonte, dass für das neue Leitbild „ein Lernklima“ im Zentrum stehe, „das von den humanistischen Werten, der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der Rationalität und der Säkularität sowie, darauf aufbauend, vom Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Menschenrechte“ geprägt sei. Deswegen beunruhige ihn auch die angekündigte Beschwerde der Trainerin bei der Gleichheitskommission wegen des Kopftuchverbots nicht, denn „wir lassen uns gerne überprüfen, ob wir das Neutralitätsgebot einhalten“.
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