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Marie Bjerre trug im dänischen Parlament biologische Fakten vor. Dafür wäre die Ministerin im deutschen Bundestag niedergebrüllt worden.

18. Feber 2024 / 15:48 Uhr

Dänische Ministerin: Es gibt nur zwei biologische Geschlechter

In einer Ausschusssitzung des dänischen Parlaments sprach Gleichstellungsministerin Marie Bjerre gelassen aus, was ihr im südlichen Nachbarland hysterisches Gekeife und eine Geldbuße eingebracht hätte.

Geschlecht wird bei Geburt festgestellt

Mittlerweile ist es bereits eine Meldung wert, wenn ein Regierungspolitiker oder in diesem Fall eine Regierungspolitikerin sich nicht scheut, der Gender-Ideologie die Stirn zu bieten und die Wahrheit zu sagen. Vertreterin dieser Spezies ist Marie Bjerre von der liberalkonservativen Partei Venstre. In einer von der dänischen Volkspartei einberufenen Ausschussdebatte über das Konzept des Geschlechts, seine Definition und Anwendung im öffentlichen Dänemark stellte sie klar, dass es nur zwei Geschlechter gibt: Mann und Frau. Das Geschlecht beruhe auf biologischen Tatsachen. Als eine Frau definiere sie einen erwachsenen weiblichen Menschen.

Nur Linke dagegen

In Dänemark werde das Geschlecht bei der Geburt festgestellt: Junge oder Mädchen. Und es gebe keinen Grund, das zu ändern, so Bjerre. Transmänner seien keine biologischen Männer und Transfrauen seien keine biologischen Frauen. Der Bevölkerungsanteil von Personen, die sich einem anderen Geschlecht, zugehörig fühlten, als ihrem biologischen, läge laut einer Erhebung bei ungefähr 0,5 Prozent.

Widerspruch erntete sie von Vertretern von vier Linksparteien.

Biologische Fakten in Deutschland verboten

In die gänzlich andere Richtung läuft die Debatte im von links-grünen Ideologen regierten Regenbogenland Deutschland. Dort tobten die Abgeordneten im Plenarsaal, als die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch darauf beharrte, dass ein Mann ein Mann und eine Frau eine Frau sei. Nachdem sie den Perücke tragenden Grünen-Abgeordneten Marcus „Tessa“ Ganserer als Mann bezeichnete, wurde sie sogar mit einem Bußgeld von 1.000 Euro belegt.

Nach Inkrafttreten des „Selbstbestimmungsgesetzes“ werden Strafen bis 10.000 Euro fällig, wenn man Trans-Personen mit ihrem biologischen Geschlecht anredet.

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