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Menschen, die Klimawandel als Flichtgrund angeben, sollen einen besonderen Schutzstatus erhalten (Symbolfoto).

10. April 2017 / 08:05 Uhr

EU-Beschluss: Spezieller Schutzstatus für jene, die durch Klimawandel “vertrieben” werden

Am 5. April 2017 kam es im Straßburger EU-Parlament neben einer Abstimmung über die Verhandlungen der EU mit Großbritannien über den Brexit auch zur Abstimmung 22 weiterer Anträge. Der letzte davon war ein umfassender Entwurf mit dem Titel „Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des auswärtigen Handelns der EU“. Der mehr als 90.000 Zeichen umfassende Text enthält jedenfalls mindestens zwei Punkte, die der freiheitliche EU-Abgeordnete Franz Obermayr in einer Aussendung genauer unter die Lupe nahm.  

Pauschal-Asyl für "Klima-Flüchtlinge" auch außerhalb Europas

Obermayr kritisiert, dass die Flucht vor Folgen des Klimawandels einen Flüchtlingsstatus begründen sollen. Außerdem fordert die Resolution, dass Asylanträge künftig auch außerhalb der EU gestellt werden können. Unzensuriert zeigt die wesentlichen zwei Passagen auf, die Obermayrs Warnungen bestätigen.

Im Punkt 31 heißt es im letzten Absatz zum Klimawandel wie folgt:

Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass Personen, die durch die Folgen des Klimawandels vertrieben werden, ein spezieller internationaler Schutzstatus gewährt werden sollte, mit dem deren besonderer Lage Rechnung getragen wird;

Im Punkt 47 wird auf die Asylanträge eingegangen:

Das Europäische Parlament  fordert, dass die Öffnung sicherer und legaler Wege für Asylsuchende und potenzielle Migranten diesen die Nutzung formaler Einreise- und Ausreisesysteme ermöglichen und damit den Menschenhändlern und den damit verbundenen Netzen organisierter Kriminalität das Handwerk legen würde.

Das Europäische Parlament  fordert, dass im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Asylanträge auch außerhalb der EU oder an deren Außengrenzen gestellt und bearbeitet werden können.

„Man muss sich klarmachen, was diese beiden Punkte zusammen bedeuten: Praktisch jeder kann überall auf der Welt einen Freifahrtschein in die europäischen Wohlfahrtssysteme lösen. Der Ansturm würde zuerst die Möglichkeiten der Asylbürokratie und dann – da den Asylanträgen ja meistens stattgegeben werden müsste – die europäischen Sozialsysteme und Gesellschaften sprengen“, meint Obermayr.

Begriff des Flüchtlings erweitern

Übrigens: Im Erstentwurf war sogar davon die Rede, dass der Begriff der „Flüchtlinge“ erweitert werden soll, sodass dieser auch Personen umfasst, die durch extreme Armut, den Klimawandel oder Naturkatastrophen vertrieben werden. In der Letztfassung war davon nicht die Rede. Wie sich allerdings der „besondere Schutzstatus“ für Klimaflüchtlinge vom Status für reguläre Flüchtlinge unterscheidet, kann man nur rätseln.

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