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“Weißer Ring” fordert Schmerzensgeld für Terror-Opfer. Trauer allein ist nicht genug.

29. August 2017 / 12:00 Uhr

Opferorganisation “Weißer Ring” fordert Entschädigung für deutsche Terror-Opfer

Der 1976 in Deutschland von der Galionsfigur der TV-Sendung „Aktenzeichen XY“, Eduard Zimmermann, gegründete und europaweit agierende gemeinnützige Verein „Weißer Ring“, hat sich einer hochbrisanten, aktuellen Thematik angenommen. Die Vorsitzende des Vereines Roswitha Müller-Piepenkötter fordert nun staatlichen Schadenersatz für Opfer von Terroranschlägen und deren Hinterbliebenen.

Immer mehr Anschläge: Fond für Terror-Opfer gefordert

Im Angesicht der eskalierenden europaweiten Terror-Attacken, sollte über eine angemessene Entschädigung für Opfer und deren Hinterbliebene nachgedacht werden. Diese Forderung erhob Müller-Piepenkötter um Schmerzensgeld für Terror-Opfer in Deutschland zu sichern. In einer Stellungnahme gegenüber der NOZ erklärte sie, es sei dabei mindestens an einen fünfstelligen Betrag pro Opfer zu denken. Schmerzensgeld muss den Betroffenen eine gewisse Genugtuung bieten. Es sollte ein staatlicher Fond für die Opfer eingerichtet werden.

Derzeitige Entschädigung unzureichend

Die derzeit gehandhabte Härtefallentschädigung des Bundesjustizministeriums sei nach Ansicht der Vorsitzenden des „Weißen Ringes“ absolut unzureichend. Es gehe vielmehr um eine angemessene Entschädigung für psychische Langzeitprobleme, an denen die Opfer oft ein Leben lang laborieren.

Opferentschädigungen nach Terror-Anschlägen seien zwar gesetzlich vorgesehen, Schmerzensgeld jedoch nicht. Hier seien die Verfahren oft langwierig und kompliziert, so Müller-Piepenkötter. Auch für Psychotherapien werden etwa vorerst nur 20 Stunden an Therapie als Krankenkassenleistung genehmigt.

Legitimer Anspruch gegenüber dem Staat

Es sollte nach der Vorsitzenden einen unbedingten Anspruch der Opfer gegenüber dem Staat geben, der in der Funktion des Schutzes vor einem derartigen Anschlag versagt hat. Es könne nicht sein, dass Opfer dabei auf Spenden angewiesen seien, um Geld für Langzeit-Therapien zu erhalten. Auch deren Angehörige müssen bis dato beispielsweise auf eigene Kosten an den Tatort reisen. Diverse Umbauten und Adaptierungen, die für Opfer mit Behinderungen erforderlich werden, müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

Umstrittene Opferentschädigung auch nach Berliner Anschlag

Nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheid-Platz im Dezember 2016 hatten Opfer-Anwälte bereits Schadenersatzforderungen gestellt. Auch noch sechs Monate nach dem Attentat waren dutzende der insgesamt 70 Verletzten in Krankenhäusern und Reha-Kliniken in Behandlung.

Aus einem Härtefond wurden in den ersten sechs Monaten nach dem Anschlag, nach Angaben des Bundesjustizministeriums, rund eine Million Euro an Opfer und Hinterbliebene gezahlt. Was im Schnitt pro Opfer etwa 14.000 Euro ausmacht.

Weiters wurde von Seiten der Bundesregierung für mögliche künftige Anschläge eine zentrale Ansprechperson für Betroffene angeregt.

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