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Ein Iraker vergewaltigte eine 14-jährige. Schwedens Gerichte sehen von einem strengen Urteil und einer Ausweisung ab.

24. April 2017 / 11:00 Uhr

Iraker vergewaltigt 14-Jährige: Urteil wegen vermutetem ADHS des Täters aufgehoben

In Schweden kam es erneut zu einer Vergewaltigung eines Kindes durch einen muslimischen Einwanderer. Wie in anderen Fällen ist das Urteil wieder lächerlich milde und in seiner Begründung dieses Mal besonders absurd.

Iraker erpresste Mädchen mit Videos

Täter ist der heute 18-jährige Iraker Ezzuldeen A., der vor fünf Jahren nach Schweden kam. Er erpresste im Oktober 2016 ein damals 14-jähriges Mädchen, in seine Wohnung zu kommen, um mit ihm Sex zu haben. Als Druckmittel dienten ihm Bilder und Videos, auf denen das Mädchen bei sexuellen Handlungen zu sehen ist. Ezzuldeen A. hatte die Bilder und Videos im Frühjahr 2016 aufgenommen, als er mit dem Mädchen für einige Monate zusammen war.

Er drohte, dieses Material an die Familienangehörigen des Mädchens zu schicken, wenn es nicht zu ihm in die Wohnung käme. Die 14-Jährige hielt diesem Druck nicht stand und ging mit Ezzuldeen A. in dessen Wohnung, wo er sie vergewaltigte.

Erstes Urteil: Zehn Monate wegen Vergewaltigung

Der Täter gab zu, die Drohungen ausgesprochen zu haben. Das entsprechende Material wurde auf seinem Mobiltelefon sichergestellt. Er hat außerdem ein Video der Tat aufgenommen, in dem deutlich zu hören ist, wie das Opfer mehrmals „Nein“ ruft. Das Mädchen gab auch an, sich physisch gegen die Vergewaltigung gewehrt zu haben. Im Dezember 2016 wurde Ezzuldeen A. daher wegen Vergewaltigung eines Kindes verurteilt. Als Strafe erhielt er zehn Monate Jugendgefängnis, außerdem sollte er ein Schmerzensgeld von 140.000 Kronen (ca. 14.500 Euro) bezahlen.

Täter geht in Berufung, Urteil wird abgemildert

Ezzuldeen A. akzeptierte das Urteil jedoch nicht, sondern behauptete, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Er ging bei der nächsthöheren Instanz in Berufung. Dort wurde ihm Recht gegeben und das Urteil am 7. April 2017 von „Vergewaltigung eines Kindes” in „sexuelle Ausnützung eines Kindes“ abgemildert. Die neue Strafe sind zehn Monate auf Bewährung, er muss nur mehr 60.000 Kronen (ca. 6.200 Euro) Schadenersatz leisten und an einem „Beziehungs- und Zusammenlebensprogramm“ teilnehmen.

Begründung: Mangelndes Urteilsvermögen wegen ADHS

Die Begründung des neuen Urteils wirkt absurd und konstruiert: Ezzuldeen A. leide vermutlich an einer Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Daher habe er Schwierigkeiten, andere Menschen zu verstehen und mit ihnen zu interagieren. Auch die Erfüllung sozialer Normen sei schwierig für ihn. Er habe ein herabgesetztes Urteilsvermögen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ezzuldeen A. gedacht habe, das Mädchen habe den Geschlechtsverkehr freiwillig mitgemacht. Gleichzeitig wird jedoch nicht angezweifelt, dass die sexuellen Handlungen von Seiten des Mädchens nicht freiwillig waren, es sich de facto also sehr wohl um eine Vergewaltigung gehandelt habe.

Das neue Urteil geht somit davon aus, dass es sich nach der Auffassung des Täters um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr handelte und bestraft diesen daher allein dafür, weil das Mädchen zum Tatzeitpunkt noch nicht 15 war. Eine Ausweisung des Täters wird in keinem der beiden Urteile in Betracht gezogen.

Massenmedien verschweigen die Tat

Das Verbrechen wird von den schwedischen Mainstreammedien verschwiegen. Nur die "politisch unkorrekte" Zeitung Fria Tider hat darüber berichtet. Die Urteile sowie ein angebliches Foto des Vergewaltigers wurden in einem schwedischen Forum gepostet. Auch Joakim Lamotte, schwedischer Journalist und Aktivist gegen sexuelle Gewalt, verurteilt die schwedische Justiz in diesem Zusammenhang scharf.

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