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Wie auch immer Martin Schulz Gerechtigkeit angesichts der Mehrheitsentscheidung der EU-Abgeordneten nun interpretiert wissen möchte, bleibt offen.

27. April 2017 / 22:01 Uhr

Vetternwirtschaft: Schulz im Kreuzfeuer der EU-Parlamentarier

Das EU-Parlament entschied am Donnerstag über Ungereimtheiten in der Personalpolitik seines ehemaligen Präsidenten und jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz. Es ging dabei um Beförderungsbeschlüsse und Prämienzahlungen aus der Ära Schulz. Er selbst hatte Vorwürfe, dass er während seiner Amtszeit Mitarbeiter begünstigt habe, stets zurückgewiesen. Der Haushaltskontrollausschuss hatte jedoch bereits im März mehrheitlich für eine Infragestellung eines Entlastungsberichtes gestimmt.

Mit dem aktuellen Beschluss wurde der derzeitige EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani (Forza Italia) durch die Mehrheit der EU-Abgeordneten aufgefordert, die regelwidrigen Entscheidungen von Schulz aus dem Jahr 2015 formal zu widerrufen.

Mitarbeiter-Vorteile auf Kosten der Steuerzahler

Großteils geht es bei den Vorwürfen um Beförderungen und Sonderzahlungen enger Schulz-Mitarbeiter. Unter anderem wird von den EU-Abgeordneten eine „Dauerdienstreise“ des Schulz-Vertrauten Markus Engels nach Berlin als kritikwürdiger Umgang mit Steuergeldern bezeichnet. Durch einen besonderen Vertragsstatus profitierte dieser dann von Auslandszulagen und Taggeldern, obwohl sein Arbeitsort nicht mehr in Brüssel sondern in Berlin war. Eben genau dieser Markus Engels wurde dann auf wundersame Weise zum aktuellen SPD-Wahlkampfmanager.

Marine Le Pen kontra „Vetternwirtschaft“ von Schulz

Auch die Vorsitzende des Front National und Europaabgeordnete Marine Le Pen konnte mit Fakten zur Vetternwirtschaft von Schulz in Brüssel aufwarten. So habe der frühere Schulz-Assistent Herbert Hansen entgegen allen EU-Regeln von Aachen und nicht von Brüssel, Luxemburg oder Straßburg aus gearbeitet. Dennoch wurde er aus EU-Geldern bezahlt.

Die Vorsitzende des Haushalts-Untersuchungsausschusses, Europaabgeordnete Inge Gräßle (CDU) erklärte, es handle sich immerhin um Zahlungen von steuerfreien 40.000 Euro in einem Jahr.

Laut Schulz nur Wahlkampfmanöver

Weder während seiner Amtszeit als Präsident der EU-Volksvertretung 2012 bis 2017 noch jetzt hat Schulz zu den aufgetauchten Vorwürfen viel verlauten lassen. Kurz und knapp erklärte er in einem Interview mit der ARD lediglich, dass seine Personalentscheidungen korrekt gewesen seien und er die Vorgangsweise des EU-Parlaments als ein Wahlkampfmanöver von Anti-Europäern, Konservativen und Grünen sehe. 

Einen Beweis für das Wahlkampfmanöver glauben die Sozialdemokraten darin gefunden zu haben, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bislang kein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Wobei anzumerken ist, dass Untersuchungen zum fragwürdigen Umgang mit Steuergeldern gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der OLAF-Betrugsbekämpfer fallen. 

Keine Konsequenzen für Schulz

Mit Ausnahme des angekratzten Images des „Vorzeige-Sozialdemokraten“ und Hoffnungsträgers der SPD im Kampf um die Kanzlerschaft wird diese Schelte des Europaparlamentes keinerlei juristische Folgen für Schulz haben. Einmal mehr ein Beispiel für die Handlungs(un)fähigkeit der europäischen Instanzen.

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