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Über 2.000 Moslems gibt es in Österreichs Gefängnissen. FPÖ-Politiker Christian Lausch: “Nachweislich werden Dschihadisten sogar vorzeitig aus der Haft entlassen!”

2. Mai 2017 / 19:37 Uhr

Mehr als 2000 Moslems in Österreichs Gefängnissen

Mit Stand 20. Februar 2017 sind 2.049 Moslems in Österreichs Gefängnissen registriert worden. Das ergab eine Anfrage von unzensuriert an das Justizministerium. Zum Vergleich: Römisch-katholisch sind 3.780, ohne Bekenntnis 888 Häftlinge. Eine andere Statistik offenbart, dass es sich bei den muslimischen Insassen überwiegend um Männer handelt. Mit Stand 1. Jänner 2017 gab es 1.970 männliche Insassen, nur 20 waren Frauen. 256 der Insassen waren noch keine Erwachsenen.

Beim freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch – von Beruf Justizwachebeamter – schrillen die Alarmglocken: „Die Dunkelziffer der islamischen Radikalisierung im Strafvollzug ist enorm, während die Justiz aber nicht reagiert. Nachweislich werden Dschihadisten sogar vorzeitig aus der Haft entlassen!“

Nur wenige Staaten nahmen Häftlinge aus Österreich

Unzensuriert konnte auch eine andere Information aus dem Justizministerium einholen, die einen Artikel aus dem April nun ergänzt. Wie einer Anfragebeantwortung von Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an den freiheitlichen Justizsprecher Harald Stefan zu entnehmen war, wurden in den letzten zehn Jahren nur 1.600 ausländische Häftlinge in ihre Heimatländer abgeschoben. Welche das waren, war bis dato unklar.

Doch jetzt ist es bekannt: In den letzten Jahren gab es Überstellungen zum weiteren Strafvollzug hauptsächlich nach Rumänien, Ungarn, in die Slowakei und nach Tschechien. Vergleichsweise wenige Staaten, wenn man bedenkt, wie viele Nationalitäten sich in Österreichs Gefängnissen tummeln. Wenn man die Listen überfliegt, stößt man auf Staaten wie Serbien, die Türkei, den Kosovo, Albanien, Polen, Syrien, Mazedonien, die Dominikanische Republik, Ghana, Katar, den Irak, Nigeria, Marokko, Tunesien, Kenia oder Pakistan.

ÖVP-Minister sollen Rücknahmeabkommen verhandeln

„Es wäre wichtig, dass endlich etwas unternommen wird. Der Justizminister, aber auch Außenminister Kurz zeigen hier ihre volle Unfähigkeit. Anstatt ihre Arbeit zu erledigen, produzieren sie lieber leere Schlagzeilen“, kritisiert Lausch. Er fordert, dass endlich Rücknahmeabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen werden.

Das Justizministerium hat eine – relativ komplizierte – Erklärung, wie es mit Überstellungen von ausländischen Insassen in ihre Heimatländer abläuft:

Überstellungen von Strafgefangenen zum weiteren Strafvollzug bzw. zum Vollzug einer Maßnahme finden im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der EU auf Grundlage der Umsetzungsgesetzgebung zum Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen (RB 2008/909/JI) statt. Im Verhältnis zu Drittstaaten ist die Rechtsgrundlage das Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen, dem weltweit derzeit 65 Staaten angehören, bzw. allf. sein Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 1997. Vor dem Hintergrund weitreichend schon bestehender Rechtsgrundlagen für die Überstellung von Strafgefangenen konzentrieren sich die Verhandlungen in diesem Bereich auf Möglichkeiten der effizienten Anwendung und Umsetzung dieser bereits bestehenden Rechtsgrundlagen.

Während das Übereinkommen über die Überstellung von Strafgefangenen von 1983 und sein Zusatzprotokoll eine Verpflichtung des Vollstreckungsstaats zur Tragung der Überstellungskosten vorsieht, trifft diese Verpflichtung im Anwendungsbereich des RB Freiheitsstrafen den Urteils-/Ausstellungsstaat. Überstellungen in die Nachbarstaaten Österreichs wie auch nach Rumänien und Polen finden regelmäßig am Landweg statt. Die zur weiteren Strafvollstreckung im Heimatland zu übergebenden Personen werden an den österreichischen Grenzposten (polizeiliche Kooperationszentren) an die ausländischen Behörden übergeben.

Noch eine Info am Rande. Wie viele der österreichischen Insassen Migrationshintergrund haben, wird von der Datenbank der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) nicht erfasst. Es wird lediglich die aktuelle Staatsbürgerschaft registriert.

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