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Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellen den neuen Gesetzesentwurf vor, der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Höhe von 1500 Euro pro Semester vorsieht.

5. Mai 2017 / 09:00 Uhr

Baden-Württemberg führt Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer ein

Baden-Württemberg führt als erstes deutsches Bundesland Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EU-Ländern an allen Hochschulen des Landes ein. Das Gesetz wurde am 3. Mai 2017 von der grün-schwarzen Landesregierung beschlossen. Die Gebühren betragen 1.500 Euro pro Semester. Gleichzeitig wird eine Gebühr für das Zweitstudium in Höhe von 650 Euro eingeführt. Dieser Betrag ist für alle Studenten mit Zweitstudium unabhängig von der Herkunft zu bezahlen. Die Änderungen treten ab dem Wintersemester 2017/18 in Kraft und betreffen nur Studenten, die ab jenem Semester neu inskribieren.

Schuldenbremse zwingt zu Gebühren – oder Einsparungen

Grund für die Einführung der Gebühren sind finanzielle Engpässe. Da für Baden-Württemberg eine Schuldenbremse gilt, darf das Bildungsministerium seine Kosten nicht durch neue Schulden decken. Es habe nur die Alternativen gegeben, drastisch zu sparen oder eben die Studiengebühren einzuführen, sagte Theresia Bauer, die grüne Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg. Der grüne Ministerpräsident Wilfried Kretschmann rechtfertigt die Gebühren damit, dass Studiengebühren in ganz Europa Standard seien.

Umfangreiche Ausnahmeregelungen

Die Gebühren sind jedoch bei weitem nicht von allen EU-Ausländern zu bezahlen, da es eine umfangreiche Liste mit Ausnahmeregeln gibt. Darin werden unter anderem genannt: Ausländer, die ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben, Asylwerber, die schon anerkannt sind oder wahrscheinlich anerkannt werden, Erasmus-Studenten, Personen mit „gefestigtem Inlandsbezug“ sowie Studenten aus bestimmten Entwicklungsländern.

Im Wintersemester 2015/16 gab es rund 33.000 Studenten aus Ländern außerhalb der EU. Dem Wissenschaftsministerium zufolge stammen gut ein Drittel der Nicht-EU-Studenten aus Indien oder China.

Gebühren für Ausländer sonst nur in Musikhochschule Leipzig

In allen anderen deutschen Bundesländern studieren Ausländer ebenso wie Deutsche und andere EU-Bürger gratis. Die Studiengebühren wurden bis 2014 in allen Bundesländern abgeschafft, mit wenigen Ausnahmen: In Sachsen existieren auch Studiengebühren für Ausländer, die Universitäten entscheiden aber selbst, ob sie die Gebühren einheben wollen. Dies tut gegenwärtig nur die Musikhochschule Leipzig, die 1.800 Euro pro Semester verlangt. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits die Gebühr für das Zweitstudium, wie sie Baden-Württemberg jetzt einführen will, ebenfalls in Höhe von 650 Euro pro Semester. Weitere Ausnahmen bestehen in manchen Bundesländern für Langzeitstudenten, berufsbegleitende Studien sowie studierende Senioren.

Die Landesregierung will die Gebühren ausdrücklich nicht als Vorbote für allgemeine Studiengebühren verstanden wissen. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren sei durch den Koalitionsvertrag ausgeschlossen.

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