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SPÖ-Minister Leichtfried hat gleich elf Gesellschaften mit Pensionskassenprivilegien in seinem Ressort.

5. Mai 2017 / 12:00 Uhr

BMVIT: Ein Pensionskassenparadies in der Bundesregierung

Dass in ausgelagerten Gesellschaften des Bundes neben den normalen Ruhegenuss- und Pensionsregimen auch noch eigene Pensionskassenprivilegien durch die Republik finanziert werden, ist bekannt. Wie die Details aussehen, hüten einzelne Bundesministerin mit der höchsten Geheimhaltungsstufe. 

Acht Pensionskassenregelungen alleine für Infrastrukturministerium

Infrastrukturminister Jörg Leichtfried (SPÖ) hat in einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl zumindest teilweise Auskunft gegeben und berichtet von nicht weniger als elf Gesellschaften im Einflussbereich seines Ministeriums (BMVIT), wo Pensionskassenregelungen herrschen:

Austrian Institut of Technology GmbH (AIT)
Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungs-AG (ASFINAG)
AustriaTech GmbH
Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
Austro Control GmbH (ACG)
Graz-Köflacher Bus- und Betriebsbahn GmbH (GKB)
Österreichische Bundesbahnen AG (ÖBB)
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Schienen-Control GmbH (SCG)
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)
via donau GmbH

Gesamtzahl der Pensionskassenberechtigten bleibt geheim

Die Gesamtzahl der Pensionskassenberechtigten in den Gesellschaften des BMVIT wird allerdings geheim gehalten. Lediglich die Tatsache, dass für insgesamt elf Geschäftsführer eine solche Regelung besteht, wird gegenüber dem Parlament von SPÖ-Minister Leichtfried zugegeben:  

Die Frage kann nur im Rahmen meiner Ingerenzmöglichkeiten beantwortet werden, somit wird nur auf jene Personen Bezug genommen, bei denen mein Ressort als Eigentümervertreter die Möglichkeit hat, diese als Geschäftsführer zu bestellen: 11 Personen haben eine solche Pensionskassenregelung.

Aber damit nicht genug, hat es im Bereich des BMVIT auch Nachschusspflichten an Pensionskassen im Zusammenhang mit geminderten Kapitalerträgen gegeben:

Grundsätzlich halte ich hierzu fest, dass mir keine Nachschussverpflichtung aufgrund von „Spekulationsverlusten“ bekannt ist. Im Jahre 1998 wurden die Pensionsverpflichtungen des Pensionsinstitutes sowie der GKB, denen ein leistungsorientiertes Beitragsmodell zu Grunde liegt, an die APK Pensionskasse ausgelagert. Aufgrund von Abweichungen von der der Berechnung zugrunde liegenden Ertragserwartungen ergaben sich in der Vergangenheit „Nachschussverpflichtungen“ an die APK.

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