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Besonders Plakate der AfD werden oft Ziel von linker Gewalt. Ein Hamburgerin musste nun 300 Euro bezahlen.

AfD

10. Mai 2017 / 19:25 Uhr

“Welt” empört sich über Strafe für Zerstörungswut an AfD-Plakaten

Für einige, vor allem aus dem linksextremen Lager stammende Wähler dürfte es eine Art Volkssport sein, die Wahlplakate von anderen Parteien zu beschädigen und gänzlich abzureißen. Betroffen sind dabei vor allem Andersdenkende und hier besonders die AfD. Wie die Welt den Hamburger AfD-Fraktionschef Bernd Baumann zitierte, hängen die Wahlwerbungen oftmals nur wenige Stunden, bis sie einem Vandalismusakt zum Opfer fallen. Eben jenes Medium stellte aber auch erstaunt fest, dass dafür „empfindliche Strafen“ zu zahlen sind.

Haft von bis zu zwei Jahren möglich

Als wäre es mittlerweile eine vollkommene Selbstverständlichkeit, gehen meistens nachts, immer öfter aber auch ungeniert tagsüber selbsternannte „Aktivisten“ auf die Jagd nach unliebsamen Werbeplakaten. Mit drastischen Sanktionen mussten sie bislang nicht rechnen, obwohl es nach §303 Strafgesetzbuch eine genaue gesetzliche Regelung für den Straftatbestand des Zerstören fremden Eigentums, also Vandalismus, gibt.

Zeitung und Täterin erstaunt über Strafe

Erstaunt, dass dieser auch tatsächlich vollzogen wird, war in Hamburg nicht nur die Täterin, sondern auch die Welt. Die Zeitung spricht in ihrer Onlineausgabe jedoch nicht von blinder Zerstörungswut, mit der die Plakate teilweise verkehrsgefährdend auf die Straße geworfen, mit unglaublichen Parolen beschmiert oder nach wenigen Stunden schon wieder zerfetzt werden. Ganz im Gegenteil verharmlost das Blatt ein solches Verhalten einer jungen Frau als „Vorfall“.

300 Euro statt bis zu zwei Jahren Haft "empfindlich"

300 Euro muss sie nämlich nun für das Zerstören von fremdem Eigentum bezahlen. Allerdings nicht als Strafe, sondern um das laufende Verfahren gegen sie einzustellen. Mitarbeiter der AfD hatten die Frau in der Mönckebergstraße in Hamburg auf frischer Tat ertappt und brachten den Fall zur Anzeige. Würde der Fall verhandelt, müsste sie mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, so kam sie mit einer verhältnismäßig geringen Strafe davon. Dennoch halten deutsche Medien wie die Welt diesen Betrag offenbar für zu hoch und sprechen von „empfindlichen Strafen“.

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