Nach Angaben des Presseportals der Generalbundesanwaltschaft (GBA) Karlsruhe konnten am 9. Mai 2017 zwei syrische Staatsangehörige in Berlin sowie Sachsen-Anhalt festgenommen werden. Die am 4. und 5. Mai ausgestellten Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes gegen den 30-jährigen Abdulmalk A. und den 23-jährigen Mousa H.A., konnten somit vollstreckt werden.
Mitglieder von Al-Nusra und IS
Die Beschuldigten stehen unter dringendem Verdacht, Mitglieder der Terrororganisation „Jabhat al Nusra“ zu sein. Des Weiteren besteht hinsichtlich des Beschuldigten Abdulmalk A. der Verdacht sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen zu haben. Aus niedrigen Beweggründen soll er in diesem Zusammenhang eine nach humanitärem Völkerecht zu schützende Person getötet und dadurch sowohl ein Kriegsverbrechen, als auch einen Mord begangen haben. Die Wohnungen der beiden Beschuldigten wurden durchsucht.
Seit 2012 an Kampfhandlungen und Exekutionen beteiligt
Seit 2012 beziehungsweise 2013 waren die beiden Syrer an diversen Kampfhandlungen beteiligt. Während Mousa H.A. sich im Kampfverband der Terror-Miliz Al Nusra an Kampfhandlungen gegen den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad beteiligte, war Abdulmalk A. im Rang eines Befehlshabers für die Exekution eines syrischen Scharfschützen verantwortlich. Es wird ihm vorgeworfen diesen in der Nähe der Stadt Tabka in seine Gewalt gebracht zu haben. Anschließend soll er den Gefangenen dazu gezwungen haben, sein eigenes Grab auszuheben bevor er ihm die Kehle durchschnitt.
Islamist war mit Staudamm betraut
Ab Mitte 2013 soll Abdulmalk A. aktiver Kämpfer des IS gewesen und innerhalb der Terrorvereinigung mit der Aufgabe eines Verwalters des Euphrat-Staudammes nahe der Stadt Tabka betraut gewesen sein.
Im Laufe des heutigen Tages werden die beiden Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt, im Zuge dessen wird über den Vollzug der Untersuchungshaft entschieden werden. Der Grund des Aufenthaltes der beiden Terror-Kämpfer in Deutschland und mögliche Hintergründe ihrer "Tätigkeit" im Rahmen der Terror-Netzwerke auf Bundesgebiet sind bislang noch ungeklärt.
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