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Weil Baumgärtels Beschimpfung auf Facebook, FPÖ-Obmann HC Strache sei ein “blau-brauner Furz”, theoretisch von niemanden hätte wahrgenommen werden können, wurde der SPÖler vorerst freigesprochen.

11. Mai 2017 / 11:09 Uhr

“Blau-brauner Furz”: Roter Dauerschimpfer freigesprochen – Richter glaubt, dass niemand seine Beleidigungen gegen HC Strache liest

Unzensuriert berichtete unlängst darüber, dass der SPÖ-Funktionär Christoph Baumgärtel mit der erneuten Aufrollung eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens gescheitert ist. Baumgärtel hatte FPÖ-Obmann HC Strache auf Facebook als “Arsch” beschimpft und meinte, dies könnte man als Meinungsfreiheit werten. Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Argumentation allerdings nicht.

In den Mainstream-Medien wurde darüber nicht berichtet. Stattdessen berichtet die Tageszeitung Heute über ein noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren, das Baumgärtel vorerst Recht gibt. Baumgärtel (er wird im Medium durchgehend falsch “Baumgärtler” genannt) hatte auf seiner privaten Facebook-Seite Strache auch als “blau-braunen Furz” bezeichnet und wurde für diese Entgleisung in erster Instanz freigesprochen.

Baumgärtels Eintrag klar eine Beschimpfung

Die Kanzlei von Medienanwalt Michael Rami meldete umgehend Berufung an, wie unzensuriert mitgeteilt wurde. Richter Hohenecker habe keineswegs gesagt, dass Baumgärtels Äußerung keine Beschimpfung sei. Jedoch – so skurril das klingt – meinte er, dass dieser Beitrag nicht für Baumgärtels über 700 Freunde sichtbar gewesen sei. Es hätte theoretisch sein können, dass keiner außer Baumgärtel und dem Beleidigten die Äußerung überhaupt wahrgenommen habe, obwohl auf dem Screenshot, der dem Gericht übermittelt wurde, auch Likes erkennbar sind, die darauf schließen lassen, dass Baumgärtels Beschimpfung ausreichende Öffentlichkeit erlangt hatte.

Es könnte gut sein, dass Baumgärtel auch dieses Verfahren verliert, wenn die Social-Media-Kompetenz der Berufungsinstanz etwas ausgeprägter ist. Bis dato wurde er mehrmals verurteilt, die Rechtskosten betragen über 30.000 Euro. Exekutionsanträge wurden eingebracht.

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