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Die “Krone” wurde wegen einem Bericht über das “literarische Werk” der Poetin Sargnagel vom Presserat gerügt.

13. Mai 2017 / 10:00 Uhr

Presserat springt Stefanie Sargnagel zur Seite und rügt “Krone” für Ausdruck “Fäkal-Autorin”

Wenn man bedenkt, dass der Privatverein "Presserat" nach Vorstellungen mancher Politiker in Zukunft Qualitätsmerkmale von Zeitungen feststellen soll, von denen dann Presseförderungen abhängig gemacht werden, wird einigen wohl schon angst und bange. Die oft absurden Rügen dieses Vereins wurden jetzt wieder einmal transparent.

Presserat rügt Kronen Zeitung

Die Kronen Zeitung wurde wegen zweier Artikel über die Schriftstellerin Stefanie Sargnagel öffentlich abgestraft. Einmal, weil in einem Artikel der Begriff "Fäkal-Autorin" verwendet wurde. Nicht wissend, dass selbst die Zeit in einem Interview mit Sargnagel feststellte: "Du nennst dich aber auch Fäkalpoetin…"

Sargnagel, darauf angesprochen, antwortete in der Zeit:

Das It-Girl ist auch ironisch, manche Medien haben das ernsthaft aufgegriffen. Aber das große Socializing mit wichtigen Menschen hat mich nie so interessiert. Ich habe mich immer mehr angezogen gefühlt von den Tagedieben, Nichtsnutzen und Kaputten als von den Erfolgreichen.

Reisetagebuch über Saufen, Kiffen und Babykatzen treten

Weshalb sich für einen neutralen Beobachter die Frage stellt: Warum darf Sargnagel, die sich dem Vernehmen nach selbst "Fäkalpoetin" nennt, von der Kronen Zeitung nicht als "Fäkal-Autorin" bezeichnet werden?

Entscheidungen des Presserates sind sehr oft nicht nachvollziehbar. Dass er jetzt Stefanie Sargnagel zur Seite springt, die ein sogenanntes Reisetagebuch verfasste, in dem sie über das Saufen, Kiffen und Babykatzen treten schrieb, argumentierte der Presserat in seiner Stellungnahme so:

[…] der Senat beanstandete allerdings, dass die Journalisten in ihrer Kritik darauf hätten hinweisen müssen, dass es sich bei dem kritisierten „Reisetagebuch“ um einen literarischen Text und nicht um einen Tatsachenbericht handelt. Für die Erkennbarkeit als literarischer Text spricht nicht nur, dass er von einer Schriftstellerin verfasst und im Literaturteil einer Tageszeitung veröffentlicht wurde, so der Senat weiter. Auch einige offensichtliche, bewusste Übertreibungen und Zuspitzungen im Text weisen darauf hin.

"Literarischer Text", weil er in Zeitung stand

Beide Artikel der Kronen Zeitung hätten daher gegen den Ehrenkodex, wonach Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiedergegeben werden müssen, verstoßen.

Tatsächlich behauptet der Presserat also, dass es sich bei diesem Reisebericht über einen Ausflug nach Marokko, der noch dazu von den Steuerzahlern subventioniert wurde, um einen "literarischen Text" handelt, weil er ja – so die Begründung des Rates – in einer Tageszeitung erschienen sei. Die Kronen Zeitung sah das anders und machte mit folgendem Titel auf:

Über eine "Literaturreise" nach Afrika samt Hasch, Alkohol und Tierquälerei – auf Kosten von uns Steuerzahlern.

Im Artikel erfährt der Leser dann interessante Begebenheiten dieses Trips:

Mit spätbubertärer Freude schreiben dann Lydia Haider, Maria Hofer und die Wienerin Stefanie Sargnagel darüber, wie sie saufen und kiffen. Vom massiven Drogenkonsum oder von "13 Flaschen Wein" (Zitat) offensichtlich benebelt, berichten die Autorinnen auch, dass sie "alle Tiere hassen", wie sie "eine Babykatze zur Seite treten" und "mit dem Muezzin schmusen"…

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