Unternehmer haben nichts zu lachen, wenn ihnen das GPLA-Verfahren bevorsteht – also die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben. Geprüft werden Unternehmer unter anderem durch die Finanzverwaltung. Die Beantwortung von zwei aktuellen Anfrage offenbart, welche Nachforderungen sich Unternehmer bei der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuern sowie Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträge gefallen lassen müssen. Eine Anfrage stammte vom FPÖ-Nationalratsabgeordnnten Hubert Fuchs, die andere von Matthias Köchl (Die Grünen). Beide Beantwortungen durch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) wurden zeitgleich veröffentlicht.
Über 7.000 Firmen betroffen
Der Beantwortung an Köchl gerichtet kann entnommen werden, dass bei 7.540 Unternehmen im Jahr 2015 nach einem GPLA-Verfahren – wenn man die genannten Beiträge berücksichtigt – insgesamt knapp 159 Millionen Euro an Nachzahlungen eingefordert wurden. Über 143 Millionen Euro an Nachforderungen wurden für das Jahr 2016 vermerkt, die bei der Prüfung von 7.087 Firmen festgestellt wurden. In Summe eine stolze Zahl von über 300 Millionen Euro, die die Unternehmen zusätzlich zu ihren ohnehin schon hohen Abgaben nochmals beisteuern müssen.
Die Anfragebeantwortung an Hubert Fuchs liefert ähnliche Summen. Für 2015 wird die Zahl von 161 Millionen Euro genannt. Fuchs fragte allerdings, wie viel der Staat von Unternehmen seit 2009 an Geld nachforderte. Die Summe beträgt über eine Milliarde Euro.
Artikel teilen