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Besonders Jäger sind von der Gesetzesverschärfung betroffen.

20. Mai 2017 / 07:12 Uhr

Kritiker sprechen von Schikanen: Bundestag beschließt Verschärfungen beim Waffenrecht

Am 18. Mai 2017 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Verschärfung des Waffenrechts. Der Gesetzesantrag wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken angenommen. Die Grünen stimmten dagegen, da ihnen die Verschärfungen nicht weit genug gehen. Die Änderungen werden erst durch Beschluss des Bundesrats wirksam. Bis dahin können noch einige Wochen oder Monate vergehen.

Verkäufer der Waffe muss der Behörde gemeldet werden

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass jeder, der eine Waffe erwirbt, der Behörde den Verkäufer nennen muss. Diese Pflicht gab es schon bisher, allerdings nicht für Jäger. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen auch die Jäger beim Waffenkauf Name und Anschrift des Verkäufers an die Behörde übermitteln.

Neue, wesentlich teurere Waffenschränke werden vorgeschrieben

Eine andere wichtige Änderung betrifft die Waffenschränke. Neue Waffenbesitzer müssen sich künftig einen noch sichereren Waffenschrank zulegen. Es sind nur mehr Waffenschränke der Widerstandskategorie 0 oder höher nach der Norm DIN/EN 1143-1 zulässig. Die bisherigen Schränke der Kategorien A und B sind nicht mehr ausreichend, da ihre Norm veraltet ist und nicht mehr vom Markt überwacht wird. Bereits registrierte Waffenbesitzer, die einen Schrank der Kategorie A oder B besitzen, sind davon jedoch nicht betroffen und dürfen ihre alten Schränke weiternutzen.

Kritik von Schützenbund und Rifle Association

Der Deutsche Schützenbund betrachtet die Umstellung auf die neuen Schränke als überzogene Maßnahme. Die vom neuen Gesetz geforderten Schränke der Norm DIN/EN 1143-1 seien erst ab 600 Euro zu haben und mit 130 Kilogramm sehr schwer, was zusätzlich noch die Lieferungs- und Umzugskosten erhöhe. Zudem würden sie wegen des hohen Gewichts in manchen Gebäuden statische Probleme verursachen. Es wäre laut Deutschem Schützenbund ausreichend gewesen, Schränke der Normen S1 und S2 im neuen Gesetz zu verlangen.

Auch die German Rifle Association kritisiert die hohen Kosten der neuen Schränke und fordert ebenfalls die Ersetzung der veralteten Normen durch die Normen S1 und S2, deren Sicherheit ausreichend sei. Ein S1-Schrank sei der German Rifle Association zufolge schon für 300 Euro zu haben, während sie den Preis für einen Schrank mit Widerstandsgrad 0 bei 600 bis 800 Euro ansetzt. Das Gewicht einen solchen Schrankes wird dabei mit 200 Kilogramm angegeben.

Der deutsche Schützenbund kritisiert zusätzlich, dass die Weiternutzung der alten Schränke nur dem Besitzer des Schrankes erlaubt sei, nicht aber Personen, die im selben Haushalt leben. Kinder von Waffenbesitzern, die sich eigene Waffen kaufen, dürfen diese also nicht im Waffenschrank der Eltern lagern, sondern es muss in diesem Fall ein neuer Waffenschrank angeschafft werden.

Strafen für unsachgemäße Aufbewahrung stark erhöht

Es wurde auch eine gravierende Verschärfung der Strafen für Fehler bei der Aufbewahrung beschlossen. Bisher war nur die unsachgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen strafbar und mit Gefängnisstrafe bedroht. Nun gilt dies auch für die Munition alleine. Um sich strafbar zu machen, reicht in Zukunft schon eine einzelne Patrone, die man beispielsweise in der Jackentasche vergisst. Auch diese Neuerung wird vom Deutschen Schützenbund und der German Rifle Association als überzogen kritisiert.

Amnestie bei freiwilliger Abgabe von illegalen Waffen

Eine weitere bedeutende Neuerung des Waffengesetzes ist eine Amnestie für illegalen Erwerb oder Besitz von Waffen, wenn die Waffen freiwillig abgegeben werden. Die Abgabe muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschehen.

Grüne wollen „mehr Sicherheit durch weniger Waffen“

Die Gesetzesänderung wurde von einer großen Mehrheit im Bundestag angenommen. Nur die Grünen stimmten als einzige Partei dagegen. Sie hatten einen eigenen Antrag mit dem Titel „Mehr Sicherheit durch weniger Waffen“ eingebracht, der wesentlich stärkere Verschärfungen vorsieht.

Als Begründung des Antrags nennen sie „die gegenwärtige Sicherheitslage, die insbesondere durch die Bedrohung durch rechtsextreme und islamistische Anschläge geprägt ist“. Sie erwähnen dabei den Anschlag auf Charlie Hebdo, den Amoklauf von Ali S. in München und das Massaker auf Utoya. Die beiden zuerst genannten Verbrechen wurden jedoch mit illegalen Waffen verübt.

Grüne wollen weitere Schikanen für Waffenbesitzer

In dem Antrag der Grünen wird unter anderem ein Verbot von halbautomatischen Waffen für Privatpersonen gefordert, wenn diese Waffen „besonders gefährlich“ sind. Unter „besonders gefährlich“ verstehen die Grünen bestimmte Kaliber, eine bestimmte Beschaffenheit des Laufs oder auch, wenn die Waffe einer Kriegswaffe ähnlich sieht.

Darüber hinaus würden die Grünen gerne noch weitere Schikanen für Waffenbesitzer einführen. So soll bei Sportschützen regelmäßig überprüft werden, ob bei ihnen ein tatsächliches Bedürfnis besteht, eine Waffe zu besitzen. Zu diesem Zweck sollen sie Schießbücher führen. Für alle Waffenbesitzer werden grundsätzlich „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen“ gefordert.

Der Antrag wurde von Grünen und Linken unterstützt, von der Regierungskoalition hingegen abgelehnt.

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