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Tatort Theresienbad: Das seit jeher unter Schülern beliebte Bad zog auch einen sexhungrigen Asylwerbern an.

23. Mai 2017 / 19:21 Uhr

OGH schenkt Buben-Vergewaltiger drei Jahre Haft: “Keine Spätfolgen für Opfer absehbar”

Als der irakische Bubenvergewaltiger vom Wiener Theresienbad im vergangenen Dezember zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, empfanden das viele Beobachter und Beteiligte zumindest als angemessen – auch wenn das zum Zeitpunkt der Tat zehnjährige Opfer und dessen Familie wohl ein Leben lang an den Folgen der brutalen Vergewaltigung leiden werden.

Schlag ins Gesicht des Opfers

Umso mehr muss das nunmehrige und finale Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) als Schlag ins Gesicht des Opfers gesehen werden: Die sieben Jahre wurden auf vier reduziert. Benimmt sich der Verurteilte im Gefängnis halbwegs, bekommt er das obligate „Drittel“, das heißt, ein Drittel der Haftzeit wird ihm erlassen. Der Kinderschänder könnte also nach zwei Jahren und acht Monaten wieder ein freier Mann sein und neuerlich Kinder-Schwimmbäder besuchen – konkret, unter Abzug seiner bisherigen Haftzeit, im August 2018, also in etwas mehr als einem Jahr.

OGH-Präsident: "Vier Jahre sind angemessen"

„Vier Jahre sind angemessen“, begründete Senatspräsident Thomas Philipp den OGH-Entscheid. Schließlich habe der Angeklagte ein Geständnis abgelegt, sei zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt und in Österreich unbescholten gewesen. Letzteres war nicht schwer, war der damals 19-jährige Iraker doch erst drei Monate vor dem Sexualverbrechen, das heißt im September 2015, über die Balkanroute illegal nach Österreich eingewandert.

"Unbescholtener" Täter schon nach drei Monaten im Land straffällig

Alleine das ist schon ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 Z. 1 des Fremdenpolizeigesetzes und müsste mit bis zu 1.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Und wenn jemand nach nur drei Monaten Aufenthalt in einem fremden Land schon ein dermaßen folgenschweres Verbrechen begeht, sollte sich das auf jeden Fall erschwerend auf das Urteil auswirken – nicht umgekehrt.

Täter ging nach Vergewaltigung wieder seelenruhig baden

Genauso wie das Ablegen eines Geständnisses in diesem Fall kaum anders möglich war, hatte man den Vergewaltiger doch noch am Tatort, dem Wiener Theresienbad, festnehmen können. Damals, im Dezember 2015, alarmierte das verstörte Opfer den Bademeister, nachdem der Iraker den Buben brutal ins Klo gezerrt und ihn dort anal vergewaltigt (und dabei schwer verletzt) hatte.

Als die Polizei eintraf, plätscherte der Täter fröhlich im Schwimmbecken herum und versuchte zunächst, einen 15-jährigen als Komplicen zu belasten.  Seine Verantwortung beim "Geständnis": "Ich habe seit drei Monaten keine Frau mehr gehabt und hatte einfach Lust auf Sex". Von Reue, Tat-Akzeptanz oder Einsicht keine Spur.

"Einmaliger Vorfall ohne konkrete Feststellung von Spätfolgen"

Doch es kommt noch schlimmer: Laut OGH habe es sich, wie auch der ORF berichtet, bei der Vergewaltigung um einen „einmaligen Vorfall“ und nicht „jahrelange Missbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen“ gehandelt, mit denen die Strafjustiz regelmäßig zu tun habe, erklärte der OGH-Senatspräsident die Urteilsbegründung.

Zu guter Letzt bezweifelte er gar, dass es für das Opfer physische oder psychische Spätfolgen gebe: Dass das Erstgericht die „Schwere des Verbrechens“ und die „nicht absehbaren Folgen“ beim Betroffenen ausdrücklich als erschwerend gewichtet hatte, ließ der OGH nämlich nicht gelten. Diesbezüglich mangle es an „konkreten Feststellungen“, sagte Philipp. Was die von der ersten Instanz herangezogenen möglichen zukünftigen Folgen für das Opfer betrifft, „kann es auch sein, dass es sie überhaupt nicht gibt“.

OGH-Urteil klingt wie zynische Opferverachtung

Klar, ein Zehnjähriger ist ja noch jung und unverbraucht. Der steckt so eine kleine Vergewaltigung samt anschließendem Spitalsaufenthalt doch locker weg. Und seine Familie erst recht. Schließlich gibt es ja auch noch andere Bäder als das Theresienbad, wo der Bub künftig fröhlich plantschen kann. Die einschlägige Fachliteratur ist denn auch voll von entspannten Vergewaltigungsopfern, die so ein bissl erzwungenen Geschlechtsverkehr eher als Lebenshilfe denn als Akt brutaler Gewalt sehen.

Krasse Mängel im Justizapparat werden totgeschwiegen

Oder doch nicht? Es ist hinlänglich bekannt, dass linke Ideologien in Justizkreisen immer bedenklichere Blüten treiben. Ein ganz ähnlicher Fall von Opferverhöhnung brachte erst im vergangenen Jänner in Oberösterreich die Volksseele zum Kochen – der Wochenblick berichtete.

Man braucht aber nur mit Wiener Polizisten zu sprechen, die mühsam Drogenhändler, Einbrecher oder Sex-Täter zur Strecke bringen – und diese schon kurze Zeit später wieder frei auf der Straße bei ihrem "Gewerbe" antreffen. Weil die Justiz sie wieder ausgelassen hat – sofern sie Asylwerber oder andere Ausländer sind. Und das ist bei genannten Deliktgruppen nahezu immer der Fall. Denn die heimischen Gefängnisse sind längst übervoll mit vor allem ausländischen Verbrechern. Ein dringend nötiger Neubau eines zweiten Landesgerichts in Wien wird seit Jahren auf die lange Bank geschoben.

Wer zahlt illegalen Einwanderern teure Anwälte?

Interessant in diesem Zusammenhang erscheint auch, wer einem illegalen irakischen Einwanderer, der bestenfalls Mindestsicherung bezieht, einen renommierten Anwalt wie Mag. Dr. Roland Kier mit Kanzlei in der Wiener Innenstadt bezahlt, der für ihn bis vor den OGH zieht – für einen Durchschnitts-Österreicher kaum leistbar. Kier verteidigt normalerweise prominente Angeklagte wie etwa 2013 den Ex-BEGAS-Vorstand Rudolf Simandl, der damals wegen Verdacht auf Untreue und Abgabenhinterziehung in U-Haft saß.

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