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Wäre sein Opfer “robuster” gewesen, müsste der haftempfindliche Schwule aus Uganda nicht so “lang” hinter Gitter.

28. Mai 2017 / 16:18 Uhr

Als “Homosexueller” geflüchtet: Milde Strafe für “haftempfindlichen” Ugander nach Vergewaltigung einer Frau

Der Fall des Emanuel G. (37)  aus Uganda stellt geradezu ein Musterbeispiel dar, mit welchen Tricks sogenannte „Schutzsuchende“ einen Asylstatus erschwindeln und in weiterer Folge dann hier ihre Potenziale voll entfalten können. Die Kombination aus Asylindustrie samt Rechtsberatern, Kuscheljustiz, verblendetem Gutmenschentum und einer abgehobenen Politikerkaste macht es möglich, dass man nicht einmal Asylbetrüger und Verbrecher unter ihnen los wird, sobald sie illegal hier eingetroffen sind. In der Praxis stellt sich das so dar, wie Details aus einem Vergewaltigungsprozess in Landshut (Bayern) am 11. Mai hervorgeht.

Sexuelle Umorientierung nach Flucht aus Uganda

Der Mann, der als Fluchtgrund Verfolgung aufgrund seiner Homosexualität angegeben hatte, überfiel im September letzten Jahres auf dem Nachhauseweg eine Frau. Er packte den Lenker des Fahrrades, mit dem die Frau unterwegs war, griff an den Halsausschnitt ihres Oberteils und erklärte, dass er Sex haben wolle. In weiterer Folge drückte er das Opfer zu Boden, hielt es mit einer Hand am Hals fest und zog der sich heftig Wehrenden mit der anderen Hand Leggings und Slip herunter. Als die 29-Jährige um Hilfe schrie, drohte der Afrikaner ihr, sie mit einer Pistole, die er dabei habe, zu erschießen. Anschließend missbrauchte er die Frau, flüchtete, konnte jedoch kurze Zeit später festgenommen werden.

Bei Vernehmung Lügengeschichte aufgetischt –  bei Verhandlung Wahrheit zugegeben

Laut merkur.de gab er zunächst an, er habe mit seinem Opfer ins Gespräch kommen wollen und sich mit der Frau in ein Gebüsch gesetzt, wo es dann zum Austausch von Zärtlichkeiten, jedoch nicht zu Geschlechtsverkehr gekommen sei. Ebenso wenig habe er der 29-Jährigen mit dem Erschießen gedroht.

Zum Prozessauftakt jedoch räumte der 37-Jährige die Anklagevorwürfe über die Erklärung seines Pflichtverteidigers voll ein und lieferte dem Gericht so den erwünschten Strafmilderungsgrund, der zuvor mit dem Verteidiger ausgehandelt wurde. Verminderte Schuldfähigkeit wurde ihm dann auch noch wegen der Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt zugebilligt und außerdem sei er „besonders haftempfindlich“ (kein Witz!).

Schließlich fasste er vier Jahre Haft aus, aber man kann getrost davon ausgehen, dass er nach Verbüßung der Hälfte wieder bereichernd unter uns weilen wird. Abgeschoben kann er ja als „Homosexueller“ nach Uganda nicht werden. Rasch wird er daher wohl den Schalter wieder von Hetero zurück auf Homo umlegen und die Behörden hier weiter auf die Schippe nehmen.

Opfer sechs Wochen arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung

Eine Sozialarbeiterin teilte mit, dass die junge Frau noch Wochen nach dem Überfall selbst bei einem Telefonat mit Nachfragen zusammengebrochen sei. Kein Wunder, denn sie kam schon einmal in den „Genuss“ multikultureller Bereicherung: Die 29-Jährige war auch beim Amoklauf in München im Juli im Olympia-Einkaufszentrum vor Ort und befindet sich noch immer in psychotherapeutischer Behandlung.

Täter hat keinen "Anspruch" auf ein robustes Opfer

Dieser Umstand wurde dem Täter dann doch erschwerend angerechnet. Der Richter warb bei ihm – und möglichen künftigen Tätern? – mit diesen Worten um Verständnis dafür: „Kein Täter hat Anspruch auf ein robustes Opfer. Die psychische Beeinträchtigung des Opfers sind kausal auf diese Tat zurückzuführen und deshalb ihm zuzurechnen.“ Alleine, dass bereits ein Zusammenhang zwischen „Täter“ und „Anspruch auf Opfer“ hergestellt wird, lässt für die Zukunft nichts Gutes erwarten.

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