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Jener Polizistin, die einen Hilferuf aufgrund einer Vergewaltigung in der Bonner Siegaue als Scherz abtat, drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen.

29. Mai 2017 / 13:53 Uhr

Vergewaltigung für Scherz gehalten: Keine Konsequenzen für Polizistin

Nach der Vergewaltigung einer jungen Camperin in Nordrhein-Westfalen gehen die Wogen hoch. Doch nicht allein die Tat eines Afrikaners, der die Studentin und ihren Partner mit einer Machete bedrohte, bevor er sich vor den Augen des Mannes an ihr verging, lassen die Gemüter hochkochen. Auch die höchst befremdliche Reaktion der Polizistin, welche der Freund des Opfers versuchte, um Hilfe zu rufen.

Während gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger nun alle rechtlichen Schritte eingeleitet wurden, kommt es zu keinen Ermittlungen gegen jene diensthabende Beamte, die den Anruf für einen Scherz gehalten und mit den Worten „Danke, tschö“ aufgelegt hatte.

Keine offiziellen Konsequenzen

In seiner Not rief der Partner der Camperin in Bonn-Siegaue am 2. April die Polizei und versuchte dieser klarzumachen, dass neben ihm gerade eine Frau vergewaltigt wird. Er würde Todesängste ausstehen und befürchte, der Schwarze würde sie umbringen. Auch erklärte er, mit einer Machete bedroht zu werden, während im Hintergrund ein weibliches Wimmern zu hören gewesen sein soll.

Wie Protokolle dieser Horrornacht belegen, habe die Polizistin lediglich gesagt „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“. Sie sagte zwar zu, die Kollegen zum Tatort zu schicken, bot am Telefon allerdings keinerlei weitere Hilfe an und tat den Anruf als nebensächlich ab. Auch ein zweiter Anruf des Freundes in der Notrufzentrale sei nach Angaben des Kölner Stadtanzeigers erfolglos geblieben und er wurde an die Nummer der zuständigen Polizei Siegburg verwiesen, denn dort könne man „das richtig koordinieren“.

Weil die Polizei aber eine eigene Disziplinarhoheit habe, ermittelt die Staatsanwalt nicht gegen die betroffene Beamte, wie ein Sprecher der Bonner Staatsanwalt, Sebastian Buß, mitteilte. Lediglich der Bonner Polizeisprecher Frank Piontek räumte ein, dass die „aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert“ habe.

Abgelehnter Asylwerber

Als die Ordnungshüter eintrafen, hatte sich der 31-jährige Täter bereits aus dem Staub gemacht. Sechs Tage später konnte er schließlich ausfindig gemacht werden und wurde in Untersuchungshaft genommen. Wie sich herausstellte, handelt es sich um einen bereits abgelehnten Asylwerber aus Ghana

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