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Erhalten Flüchtlinge in Österreich einmal Asyl, kann die Familie nachkommen. Rund 9.500 Anträge wurden im letzten Jahr gestellt.

31. Mai 2017 / 12:37 Uhr

Familienzusammenführung von Flüchtlingen: Fast 9.500 Anträge im Jahr 2016 eingelangt

Hat in Österreich ein Asylwerber einen Asylstatus erhalten oder ist subsidiär schutzberechtigt, so besteht die Möglichkeit, dass Familienangehörige nachkommen können. Und allein im Jahr 2016 sind 9.494 Anträge eingelangt. Dies wird vom Innenministerium in einer Anfragebeantwortung bekanntgegeben. Der Großteil der Anträge, nämlich 6.928, betrifft Personen aus Syrien, gefolgt von Afghanistan (816) und dem Irak (475).

Zuerst Visum im Ausland, dann Antrag in Österreich

Grundlage dafür ist § 35 des Asylgesetzes. Der Antrag muss jedenfalls persönlich bei einer mit konsularischen Aufgaben betrauten österreichischen Vertretungsbehörde mit Sichtvermerks-Befugnis im Ausland unter Vorlage der vorhandenen Dokumente gestellt und ein Foto beigelegt werden. Es ist für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller ein eigener Antrag notwendig.

Ist es wahrscheinlich, dass einem Antrag auf internationalen Schutz (nach erfolgter Einreise nach Österreich) stattgegeben wird, so erteilt die österreichische Vertretungsbehörde dem Antragsteller ein Visum mit viermonatiger Gültigkeitsdauer zur Einreise nach Österreich. Der Antragsteller kann dann in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz einbringen.

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