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Fairer Wettbewerb: Das Handelsgericht Wien hat jetzt für das Taxigewerbe und gegen Uber entschieden.

12. Juni 2017 / 12:00 Uhr

Handelsgericht: Einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen

Schwere Niederlage für den US-Fahrdienst Uber in Österreich. Eine Entscheidung des Handelsgerichts Wien soll das US-Unternehmen und seine Kooperationspartner jetzt stoppen. Mit einer einstweiligen Verfügung, haben Unternehmer aus den Reihen des Wiener Taxigewerbes Uber vorerst einmal wettbewerbsrechtliche Grenze gesetzt.

Uber-Fahrer wurde Betrug nachgewiesen

Nach monatelangen Observationen konnte einem Mietwagenunternehmer nachgewiesen werden, dass dieser entgegen den gesetzlichen Rahmenbedingungen quasi in einer Kette unterschiedliche Fahrgäste aufgenommen hat, ohne zwischendurch an seinen Geschäftsstandort zurückzukehren.

Ein Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien hat daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Mietwagenunternehmer erlassen. Sollten Fahrer dieses Unternehmens noch einmal bei solchen illegalen Geschäftspraktiken erwischt werden, müssen sie mit eine Strafzahlung in der Höhe von 64.000 Euro rechnen.

Uber-Urteil: Das wird die Kanzlergattin nicht freuen

Die Handelsgerichtsentscheidung wird vor allem die Gattin von SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern gar nicht freuen. Diese hatte vor dem Muttertag noch als Werbebotschafterin für Uber-Dienstleistungen medial geworben.

Dass ein österreichisches Gericht jetzt ausgerechnet eine solche Entscheidung gefällt hat, setzt so mittelbar auch der Wirtschaftskompetenz des Bundeskanzlers selbst zu, da seine Gattin ja letztendlich mittelbar für eine illegale Geschäftstätigkeit aufgetreten ist. 

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