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Das AMS informiert Asylberechtigte sogar in arabischer Sprache über Arbeitsmöglichkeiten in Österreich. Sich zumindest einen Teil der Großzügigkeit in Form einer Steuer abgelten zu lassen, soll aber in Österreich – anders als in der Schweiz – nicht gehen.

23. Juni 2017 / 14:21 Uhr

Schweiz: Subsidiär Schutzberechtigte müssen Sondersteuer zahlen

Die FPÖ forderte bereits im April in einem Antrag im Parlament eine zusätzliche Steuer für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Zehn Prozent ihres Einkommens sollen sie zusätzlich abführen, um zumindest einen Teil der großzügigen Unterstützung, die sie durch den Staat erhalten haben, zurückzuzahlen. Sofort wurden von Medien der zu FPÖ-Vorschlägen stets negativ eingestellte Verfassungsjurist Theo Öhlinger aufgeboten, der dem Vorschlag Verfassungswidrigkeit attestierte.

In der Schweiz müssen vorläufig aufgenommene Ausländer zahlen

In der Schweiz gehen die Uhren offenbar ganz anders. Denn dort gibt es eine Sondersteuer für subsidiär Schutzberechtigte, die einer Arbeit nachgehen. Bei den Eidgenossen werden diese als "vorläufig aufgenommene Ausländer" bezeichnet. Sie kann bis zu 15.000 Schweizer Franken betragen:

Vorläufig aufgenommene Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, haben zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer in der Höhe von 10 Prozent des Einkommens zu entrichten. Die Sondersteuer entfällt, wenn sie den Betrag von 15.000 Franken erreicht hat, oder wenn vorläufig Aufgenommene eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) erhalten bzw. als Flüchtling anerkannt werden.

Bei diesen subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich um Personen, bei denen eine Ausschaffung aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist, weil sie entweder nicht zulässig (Verstoß gegen Völkerrecht), nicht zumutbar (konkrete individuelle Gefährdung) oder nicht möglich (vollzugstechnische Gründe) ist. Die vorläufige Aufnahme ist dann eine Ersatzmaßnahme, die statt einer Ausschaffung getroffen wird.

Auch eingeschränkte Kassen-, Arzt- und Spitalwahl

Auch bei der Gesundheitsversorgung kann es Einschränkungen geben. Die Kantone können die Wahl der Krankenkasse sowie der Ärzte und Spitäler für die subsidiär Schutzberechtigten einschränken.

Während in der Schweiz Kosten für subsidiär Schutzberechtigte teilweise über eine Extra-Steuer wieder abgedeckt werden, gehen im benachbarten Vorarlberg die Uhren anders. Dort ist die ÖVP-geführte Landesregierung stolz darauf, dass sie in der Landschaftspflege Asylwerber einsetzt, die zu Dumping-Löhnen die Vorarlberger Gärtnereien und ihre Mitarbeiter konkurrenziert.

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