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Soll es nach dem Willen der IGGÖ und des Bildungsministeriums gehen, werden muslimische Schüler bald acht schulfreie Tage mehr im Jahr bekommen.

29. Juni 2017 / 09:12 Uhr

Bildungsministerium empfiehlt acht schulfreie Tage für moslemische Schüler

Mit dem Vorschlag, moslemischen Schülern aufgrund islamischer Festtage gleich acht schulfreie Tage mehr zu gewähren, ist die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiGGuÖ) wieder einmal in eigener Sache vorgeprescht. Dazu wurde dem Bildungsministerium (BMB) auch unmissverständlich ein Kalender der Festtage, die sich ja „mondbedingt“ jährlich ändern, bis einschließlich 2018 beigelegt. Dieser Anregung folgt man von seiten des BMB anscheinend gerne und empfiehlt dies sogar.

Parlamentarische Anfrage wegen Ungleichbehandlung

In diesem Zusammenhang wurde eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Wendelin Mölzer (FPÖ) an Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) gestellt. Wird doch seitens ihres Ministeriums unter Berufung auf §45 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes sowie §9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes 1985, eine explizite Empfehlung ausgegeben, zusätzlich zu den ohnehin schulfreien katholischen Feiertagen islamischgläubigen Schülern weitere acht schulfreie Tage pro Schuljahr zu gewähren.

In dem acht Punkte umfassenden Fragenkatalog an die Ministerin werden unter anderem Fragen nach Ungleichbehandlung nicht islamischgläubiger Schüler sowie Schülern ohne religiöses Bekenntnis wohl zu Recht gestellt. Auch ein Nachholen der Fehlstunden im Laufe des Schuljahres stünde dabei zur Diskussion. Ein möglicherweise entstehender Vor- oder Nachteil durch dieses entschuldigte Fernbleiben für Schüler aller Bekenntnisse wäre dabei dringend zu klären.

Keine derartigen Privilegien für jüdische Schüler

Nach Auskunft des Rabbinates der jüdischen Kultusgemeinde in Wien gibt es für jüdischgläubige Schüler nur einen zusätzlichen schulfreien Tag pro Schuljahr, dies gilt für den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur.

Da dieser Feiertag allerdings mit 25-stündigem Fasten verbunden ist und dies für Mädchen erst ab dem zwölften und Burschen ab dem dreizehnten Lebensjahr gilt, tritt diese Regelung erst ab dem Gymnasium oder der neuen Mittelschule in Kraft. Dies gilt also nicht für Volksschulkinder. Von einer etwaigen Altersbegrenzung für Moslems ist aber weder im Schreiben der IGGiÖ noch in der Empfehlung des Bildungsministeriums zu lesen. Auch unter Moslems gilt nämlich, dass etwa Kinder und Schwangere beispielsweise vom Fasten im Ramadan ausgenommen sind.

Logische Konsequenz: Unterricht für Moslems an Christ-Feiertagen

Möglicherweise ist dieses „Zugeständnis“ an die islamische Glaubensgemeinschaft seitens der Bundesregierung eines der besonderen „Zuckerln“ der blitzschnell durchgepeitschten und hochgejubelten "Bildungsreform". Und schon im Ansatz unlogisch: Denn konsequent zu Ende gedacht im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes müssten für Moslem-Schüler im Gegenzug die christlichen Feiertage abgeschafft und während dieser ein eigener Unterricht abgehalten werden. Genau dort könnten sie dann den während der Moslem-Feiertage versäumten Stoff nachholen. Die dafür nötigen Lehrkräfte müsste natürlich die IGGiÖ stellen.

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