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Über die medizinisch indizierte Nichtverwendung von Blutspenden hat die zuständige Gesundheitsministerin keine Kenntnis.

10. Juli 2017 / 13:00 Uhr

Blutspenden-Management liegt im Argen: Keine Infos über nicht verwendbare Spenden oder ausgeschlossene Spender

Schwere Mängel scheint es im Blutbankenmanagement der Republik Österreich zu geben. Die zuständige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hat nämlich keine Informationen über die Nichtverwendung von Blutspenden.

Kein Bedarf an Informationssammlung

Die SPÖ-Politikerin sieht auch keine Grundlage für ein Informationsmanagement ihres Ressorts in Sachen Blutspenden und deren Verwendung oder Entsorgung, wie eine Anfragebeantwortung an FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein belegt:

Meinem Ressort liegen keine Informationen bzw. Daten über die unterschiedlichen Gründe der Nichtverwendung von Blutspenden (Blut und Blutbestandteile) vor. Die Blutspendeeinrichtungen und Krankenanstalten sind nicht verpflichtet und auch nicht angehalten, Gründe für die Nichtverwendung von Blut und Blutbestandteilen und deren Entsorgung dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bzw. dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden.

Es liegt in der Eigenverantwortung der Blutspendeeinrichtungen und der Krankenanstalten, für eine sachgerechte Entsorgung von Blut und Blutbestandteilen zu sorgen. […] Ebenso liegt es auch in der Eigenverantwortung der Blutspendeeinrichtungen und der Krankenanstalten, sich regional zu koordinieren bzw. aktuelle Blutbedarfslisten zu führen.

Ausgeschlossene Spender werden auch nicht registriert

Gesundheitspolitisch noch viel brisanter, ist die Tatsache, dass das von Rendi-Wagner geführte Gesundheitsministerium auch keine Aufzeichungen über von Blutspenden ausgeschlossenen Personen führt. Auch dazu sieht die Ministerin keine Veranlassung:

Meinem Ressort liegen keine Informationen über die Anzahl der Personen und über die Ausschlussgründe vor. Die Blutspendeeinrichtungen sind nicht verpflichtet oder angehalten, die Anzahl dieser Personen dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen oder dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden. Auch aus den Berichten der Blutspendeeinrichtungen an mein Ressort sind die Anzahl der Personen und deren eventuelle dauernde oder zeitlich begrenzte Ausschlussgründe nicht ermittelbar.

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