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Asylboot

Asylwerber: Das Eingehen eines Lehrverhältnisses kann kein Freibrief für ein Bleiberecht sei.

13. August 2018 / 15:04 Uhr

Abgelehnte Asylwerber als Lehrlinge: Generalerlass zum Bleiberecht wird abgelehnt

Keinen Generalerlass zum Bleiberecht für Asylwerber in einem Lehrverhältnis wird es in Österreich geben. Das hat heute FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Reaktion auf den Kärnter Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) klargestellt. Die FPÖ-Sozialpolitikerin verwies in diesem Zusammenhang auf Fakten des Arbeitsmarktes:

Tatsache ist, dass es alleine 1.500 Asylberechtigte beziehungsweise Menschen mit subsidiärem Schutzstatus gibt, die derzeit eine Lehrstelle suchen. Auf diese Personen sollten sich die Unternehmen konzentrieren. Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Absolvierung einer Lehre automatisch ein Freibrief für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich ist, auch wenn kein Asylgrund besteht. 

Hundstorfer-Erlass aus 2012 hat Gültigkeit

Die FPÖ-Politikerin verwies in diesem Zusammenhang auf das Faktum, dass es sich bei der Lehrlingsausbildung für Asylwerber um einen Erlass des seinerzeitigen SPÖ-Sozialministers Rudolf Hundstorfer aus dem Jahr 2012 handle. Und der Sozialdemokrat Hundstorfer habe damals in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ folgendermaßen geantwortet:

Die Zulassung zu einer Lehrstelle hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren. Mit rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages endet auch das Aufenthaltsrecht als Grundlage für den weiteren Verbleib in Österreich.

Für Belakowitsch geht der Vorstoß von Hundstorfer-Genossen Kaiser daher ins Leere:

Damit ist klargestellt, dass abgelehnte Asylwerber auch dann nicht in Österreich bleiben können, wenn sie eine Lehre absolvieren. Hier wird vollzogen, was Hundstorfer damals vorgegeben hat. Das sollte auch SPÖ-Kaiser zur Kenntnis nehmen.

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