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Ausgerechnet das umstrittene “Deserteursdenkmal ” in Wien dient Van der Bellens Staatsgästen als bequemer Parkplatz.

13. Juli 2017 / 10:26 Uhr

Wird “Deserteursdenkmal” am Ballhausplatz für VdB-Gäste als Parkplatz missbraucht?

Wird das "Deserteursdenkmal" auf dem Wiener Ballhausplatz als Parkplatz bei Staatsbesuchen ausgerechnet beim grünen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen missbraucht? Offensichtlich, wenn man eine Anfrage des Grünen Abgeordneten Harald Walser an Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) liest.

Parlamentarische Anfrage der Grünen an Innenminister Sobotka

Dort schildert der grüne Mandatar einen Staatsbesuch des slowakischen Staatspräsidenten  Andrej Kiska am 1. Juni bei seinem Amtskollegen Van der Bellen. Die Begleitfahrzeuge sollen laut Walser die Fläche des Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz ("Deserteursdenkmal") als Parkplatz genutzt haben.

Am 1. Juni besuchte der Präsident der Slowakischen Republik, Andrej Kiska, Österreich. Der Besuch diente unter anderem dazu, mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen Gespräche zu führen. Präsident Kiska wurde um 16:30 Uhr in der Kanzlei des Bundespräsidenten am Ballhausplatz empfangen. Die Begleitfahrzeuge wählten für die Dauer der Gespräche zwischen Van der Bellen und Kiska die Fläche des Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz (Deserteursdenkmal) als Parkplatz.

Grüner Walser hinterfragt rechtliche Rahmenbedingungen

Walser hinterfragt die Parkraumbewirtschaftung rund um das Deserteursdenkmal bei Staatsbesuchen. Ihn interessieren insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Benutzung der Flächen rund um das Denkmal:

Dürfen die Flächen von öffentlichen Denkmälern von Fahrzeugen befahren werden bzw. zum Halten und Parken (§ 23 StVO) benützt werden?  Vor Ort ist ein Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" angebracht. Gilt dieses Vorschriftszeichen für die Verkehrsfläche? Gilt dieses für den Gehsteig? Gilt dieses für die Denkmalsfläche?  Insgesamt parkten sechs Kraftfahrzeuge auf der Denkmalsfläche, darunter ein Streifenwagen der Polizei und ein Polizeimotorrad. Ist die Benützung der Denkmalsfläche zum Zweck des Halten und Parkens für diese beiden Fahrzeuge erlaubt?

Auch andere Fahrzeuge nutzten den Parkplatz im Halteverbot

Neben den Fahrzeugen der Sicherheitsbehörden interessiert sich Walser auch noch für weitere parkende Pkw rund um das Denkmal:

Neben den beiden Polizeifahrzeugen parkten auch vier Fahrzeuge auf der Denkmalsfläche, die nicht als Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden erkenntlich gemacht waren. Handelte es sich um Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden, um Fahrzeuge des Diplomatischen Corps/oA oder um Privatfahrzeuge? Wer erteilte die Genehmigung für das Abstellen der Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden, um Fahrzeuge des Diplomatischen Corps/oA oder um Privatfahrzeuge auf der Denkmalsfläche? Auf welcher rechtlichen Basis geschah dies?

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