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Asylboot

ÖVP stimmt gegen eine faire Kostenbeteiligung durch Asylanten für die durch sie verursachten Aufwendungen.

21. Juli 2017 / 14:36 Uhr

“Neue ÖVP” stimmt im Nationalrat gegen Kostenbeteiligung durch Asylberechtigte

Totalversagen bei der Neuen ÖVP unter der Obmannschaft Sebastian Kurz, wenn es um konkrete Maßnahmen bei der Kostendämpfung für den Sozialstaat Österreich in Sachen Asyl geht. Sowohl im Sozialausschuss als auch im Plenum des Nationalrates stimmten die ÖVP-Mandatare am 13. bzw. am 29. Juni 2017 gegen den Antrag der FPÖ auf Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten.

Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch, wie dem von FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl gestellten Antrag zu entnehmen ist:

In seiner Budgetmeldung an die EU rechnete das Finanzministerium vor, dass jeder Flüchtling durchschnittlich im Budgetjahr 2016 mindestens 10.724 Euro jährlich kostet. Allein damals waren 420 Millionen Euro für die Grundversorgung, 75 Millionen für Integrationsmaßnahmen und 70 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen budgetiert – Budgetzahlen, die durch zusätzliche Projekte in diesem Bereich und immer neue Fälle und damit neue Kosten längst überholt sind.

Gleichzeitig steigt die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Bezahlung von Arbeitslosengeldern, Notstandshilfe, Ersatzzahlungen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Mindestsicherung für Zuwanderer, insbesondere auch für Asylwerber und Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte.

Asylanten: ÖVP gegen Kostenbeteiligung durch Sondersteuer

Der Vorschlag der FPÖ beinhaltet ausschließliche Sachleistungen in der Grundversorgung auch für Asylberechtigte bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Darüber hinaus sollten sich die Asylberechtigten nach Aufnahme einer Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt auch an den bisher von ihnen verursachten Kosten beteiligen:

Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben. Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylberechtigtem bzw. subsidiär Schutzberechtigte erreicht hat.

Die Kurz-ÖVP verweigerte sich in zwei Abstimmungen diesem Vorschlag und stimmte lieber mit den Linksfraktionen SPÖ, Grünen und NEOS.

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