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20.000 mutmaßliche illegale Austro-Türken könnten bei der kommenden Nationalratswahl wählen und würden damit einer Wahlanfechtung Tür und Tor öffnen.

6. August 2017 / 09:00 Uhr

Illegale türkisch-österreichische Scheinstaatsbürger werden wählen dürfen

FPÖ-Obmann HC Strache sieht Gefahr in Verzug, wie er bei einer Pressekonferenz am Freitag mitteilte. Bekanntlich hat die FPÖ ihre im Juni dieses Jahres zugespielten Listen, die mutmaßliche Scheinstaatsbürger beinhalten sollen, den Behörden übermittelt.

Wählen dutzende Scheinstaatsbürger am 15. Oktober?

Zur Erinnerung: Kraft Gesetz verlieren Personen, die sowohl die türkische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen – bis auf wenige Ausnahmen – die österreichische Staatsbürgerschaft. Folglich wären sie nicht bei den österreichischen Wahlen – am 15. Oktober findet die Nationalratswahl statt – stimmberechtigt. Einer Anfechtung der Wahl werde Tür und Tor geöffnet. „Innenminister Wolfgang Sobotka soll die Problematik lösen. Wann werden die konkreten Ergebnisse vor der Wahl auf dem Tisch liegen?“, hinterfragte Strache.

Und er konfrontiert SPÖ als auch ÖVP mit einem schweren Vorwurf. Rot und Schwarz würden mit dem Verein ATIB, der der türkischen Partei AKP unter Präsident Erdogan nahesteht, verhandeln. Mit dem Ziel, dass illegale österreich-türkische Doppelstaatsbürger „pardoniert“ würden.

Innenministerium nimmt sich mit Gutachten aus Verantwortung

Ein vom Innenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten widerspricht nun der Rechtsmeinung der FPÖ. Erst wenn einem Doppelstaatsbürger die österreichische Staatsbürgerschaft rechtskräftig mit Bescheid aberkannt worden sei, ist er aus dem Wählerverzeichnis zu streichen. Die FPÖ argumentierte, dass ein Bescheid nicht notwendig sei. Kraft Gesetz sei die österreichische Staatsbürgerschaft erloschen.

Massenstreichungen seien daher nicht möglich. Bei den Wahlbehörden können nur Einzelfälle vorgebracht werden. Und das Wahlrecht geht erst nach rechtskräftiger Aberkennung der Staatsbürgerschaft durch die zuständigen Landesbehörden verloren, sagte Wahlrechtsexperte Gerhard Strejcek. Nur bis zum 8. September ist es möglich, die Wählerlisten richtigzustellen. Also anders gesagt: Scheinstaatsbürger, die bis dahin nicht überprüft wurden, dürfen auch am 15. Oktober wählen gehen.

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