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Die Eltern wurden zu Bußgeld verdonnert, weil ihr Sohn mit der Schule nicht in eine Moschee ging.

12. August 2017 / 12:31 Uhr

Moschee-Besuch mit Schule verweigert: Gericht stellte Verfahren gegen Eltern überraschend ein

Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten?

Diese Frage stellten die Eltern eines 13-Jährigen, der laut Lehrplan eine Moschee in Rendsburg im Bundesland Schleswig-Holstein besuchen sollte, der Schule. Die Eltern versuchten vergeblich, ihren Sohn während des Besuchs der Moschee in einer Parallelklasse des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg unterzubringen. Weil sie mit ihrem Vorhaben scheiterten, behielten sie ihren Sohn zu Hause.

Verstoß gegen die Schulpflicht

Die Schule reagierte daraufhin erbost, leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Rektorin Renate Fritzsche meinte:

Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.

Dass die Rendsburger Centrum-Moschee Teil der Milli-Görus-Bewegung (IGMG) ist, störte die Rektorin offenbar nicht so sehr. Auch wenn der Verfassungsschutz der IGMG eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorwirft.

Eltern zahlten das Bußgeld nicht

Die Schule verhängte ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro, weil der 13-Jährige den Moschee-Besuch verweigerte. Die Eltern zahlten aber nicht. Weshalb es fast ein Jahr später nun zu einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Meldorf kam. Die dortige Richterin Anne Winkler stellte das Verfahren jetzt überraschend ein. Das berichten die Kieler Nachrichten.

Der Grund der Einstellung: Zuständigkeitsfragen. Richterin Winkler hatte "verfassungsrechtliche Bedenken", weil die Vereinbarung zwischen den Kreisen in die Zuständigkeit von Gerichten eingreife. Ob das Verfahren weitergeführt wird, ist noch unklar. Staatsanwalt Klaus Dwenger kündigte jedenfalls Rechtsbeschwerde vor dem Oberlandesgericht an.

Eltern fürchteten eine "religiöse Indoktrination"

Wie unzensuriert bereits berichtete, nahm der Gymnasiast an dem Ausflug mit dem Thema "Der Orient – Machtfaktor Wasser und Erdöl" nicht teil. Die Eltern, beide Atheisten, hatten ihrem Sohn die Teilnahme untersagt. Sie fürchteten eine "religiöse Indoktrination" ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehört. Der Anwalt des Vaters, Alexander Heumann, sagte, es würde "großes Unrecht" geschehen, wenn die Eltern bestraft werden sollten:

Hätten muslimische Eltern sich geweigert, ihr Kind zu einem Kirchenbesuch zu schicken, hätte sich wohl niemand getraut, sie dafür zu bestrafen.

Privilegierung des Islams gegenüber dem Christentum

Aber wenn sich eine solche Ablehnung gegen den Islam richte, dann sehen sich die Behörden sofort bemüßigt, „korrekt“ durchzugreifen. Heumann sieht derzeit eine typische, überall gehandhabte Privilegierung des Islams gegenüber dem Christentum:

Es kann nicht sein, dass in deutschen Schulen Kruzifixe abgehängt werden, weil sich ein Schüler daran stört und gleichzeitig werden Bußgelder verhängt, weil ein Siebtklässler nicht in die Moschee möchte.

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