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ÖVP-Minister Schelling lässt Erbschaft an das Bundesblindeninstitut für Budget verkaufen.

14. August 2017 / 12:51 Uhr

Finanzminister Schelling: Erbschaft an Bundesblindeninstitut einfach verscherbelt

Stellen sie sich vor, sie wollen nach ihrem Tod ihr Vermögen für einen guten Zweck vererben, und dieses Erbe wird dann einfach vom Finanzminister verscherbelt. Und man weiß nicht, ob das Geld, da hier hereingekommen ist, auch tatsächlich der ursprünglichen Institution, die man als Erbe eingesetzt hat, zu Gute gekommen ist. Passiert ist dies einem Wohltäter, der das Bundesblindeninstitut mit seinem Erbe bedacht hat.

Es handelte sich um eine Liegenschaft im Bezirk Wiener Neustadt-Land im Bundesland Niederösterreich. Das Grundstück ist grundbücherlich unter der Katastralgemeinde 23422 Matzendorf, Einlagezahl EZ 1244, Grundstücksnummer 600/289 registriert. Den Eigentümer wechselte es im Herbst 2016 um 71.800 Euro.

Finanzministerium wickelte via Finanzprokuratur Verkauf ab

Das Bundesblindeninstitut steht eigentlich unter der organisatorischen Aufsicht des Bildungsministeriums. Abgewickelt wurde der Verkauf des geerbten Grundstücks aber durch das Finanzministerium unter Ressortchef Hans Jörg Schelling (ÖVP) über die Finanzprokuratur. Wo der erzielte Verkaufspreis dann hingeflossen ist und ob wenigstens ein Teil des Geldes für die Blindenausbildung verwendet wurde, ist nicht bekannt. Auch Schellings Anfragebeantwortung gibt darüber wenig Aufschluss:

Vorausgeschickt wird, dass das Bundeshaushaltsgesetz 2013 in seinem § 76 die Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen regelt und die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen ermächtigt, über Bestandteile von unbeweglichem Bundesvermögen durch Veräußerung, Belastung, Bestandgabe, unentgeltliche Übereignung oder Aufgabe eines dem unbeweglichen Vermögen zugehörigen Rechtes (§ 298 ABGB) zu verfügen. Demgemäß bildet der Abschluss von Rechtsgeschäften des Verkaufs von Grundstücken im grundbücherlichen Eigentum des Bundes keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung. 

Schelling zieht sich hier also auf einen formalen Standpunkt zurück, um der Frage auszuweichen, ob das Geld dem Bundesblindeninstitut zugute gekommen ist oder nicht.

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