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Die Justiz-Ombudsstelle ist in Österreich auf Seite der Täter.

22. August 2017 / 14:00 Uhr

Täterschutz vor Opferschutz: Auch bei Betrugsdelikten

„Verbrechensopfer werden bislang von den Behörden zu wenig oder zu ungenau informiert, erfahren zu wenig Hilfestellung oder werden zu wenig ermutigt.“ Stellt der Weiße Ring, die größte „gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten“ in Österreich fest. Doch dies betrifft nicht nur Opfer von Gewaltdelikten.

Auch bei Betrugsdelikten gilt heute „Täterschutz vor Opferschutz“, wie ein aktueller Fall beweist. Es geht um Internetkriminalität. Ein Internetanbieter verkaufte Modellbaufahrzeuge und Buggys übers Internet. Jedoch besaß er diese gar nicht. Er kassierte das Geld und ließ nichts mehr von sich hören: keine Ware, keine Nachricht, nichts. Ein Betrugsdeliktsbereich, den man seitens der Politik verstärkt sanktionieren möchte.

Verurteilung und dann geschah nichts

Der Betrogene zeigte den Betrüger an. Auf die Anzeige folgte eine Strafrechtsverhandlung, der Täter wurde des Betruges schuldig gesprochen (und ist damit vorbestraft) und beauftragt, das zu Unrecht eingenommene Geld zurückzuzahlen. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung vom 14. April 2016 (Geschäftszahl 32U 14/16) wurden beide, Betrogener und Betrüger, vom Gericht entlassen.

Dass der Betrogene zu seinem Recht, also zur gekauften Ware oder aber zu seinem rückzuerstattetenden Geld kommt, war von Amtswegen nicht vorgesehen. Das Opfer sollte sich um die Exekution des Strafurteils selbst kümmern – mit all den entsprechenden Kosten.

Justiz-Ombudsstelle auf Seite des Täters

Da der Verurteilte die Behörden narrte (mal war er in Niederösterreich, mal war er in Tirol gemeldet) und sich diese außerstande sahen, das Strafurteil – innerhalb des kleinen Österreich – zu exekutieren, erfolgte seitens des Opfers eine Beschwerde bei der Justiz-Ombudsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck. Diese antwortete nun mehr als ein Jahr nach Urteilsverkündung (Geschäftszahl 4 JV 95/17g-4):

Da die Exekution nicht Selbstzweck sein darf und schon gar nicht Mittel, um dem Verpflichteten unnötigen Schaden zuzufügen oder auf ihn Druck auszuüben, ist sie einzustellen, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie einen über die Kosten des Verfahrens hinausgehenden Ertrag bringen und damit von ihr im Ergebnis kein Beitrag zur Befriedigung des betriebenen Anspruches zu erwarten ist.

Mit einem Wort – ein Freibrief für Betrüger.

Nur gut jeder zweite Österreicher vertraut den Gerichten

Kein Wunder, dass das Vertrauen in die Gerichte nicht gerade hoch ist. Konkret vertraute 2016 nur gut jeder zweite Österreicher den Gerichten (56 Prozent), 22 Prozent misstrauten ihnen, 15 Prozent stehen den Gerichten neutral gegenüber (Studie zum Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Justiz 2016).

Es gehört also für Internetkäufer zum normalen Lebensrisiko, von Betrügern um ihr Geld gebracht zu werden. Der Staat, der die judikative und exekutive Gewalt exklusiv für sich beansprucht, hilft dem Opfer nicht, an sein Recht zu kommen. Blumige Worte (in diesem Falle in Form einer Verurteilung des Täters) müssen offenbar reichen. Den Politikern, allen voran Herrn Sebastian Kurz, der Verschärfungen in der Kriminalitätsgesetzgebung ankündigte, sei ins Stammbuch geschrieben: Bestehende Gesetze ANWENDEN und exekutieren – von Gewaltdelikten über die Sicherung des Staatsgebietes bis hin zur Betrugsbekämpfung – würde schon reichen, worauf als einzige Partei die FPÖ immer wieder hinweist.

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