Die Kreisverwaltung Westerwaldkreis hat wegen des bevorstehenden islamischen Opferfestes, das von 1. bis 4. September stattfindet, Alarmstufe Rot in Sachen Tierschutz geben. Die Moslems im Westerwaldkreis werden von der Behörde darauf hingewiesen, dass ein Schächten der Schlachttiere, meistens Schafe oder Rinder, ohne vorherige Betäubung grundsätzlich gesetzlich verboten ist.
Ohne Betäubung kann es zu schwerster Tierquälerei kommen: Beim Halsschnitt erleiden die unbetäubten Tiere unter anderem große Schmerzen, es tritt Atemnot ein, und sie erleiden in ihren letzten Minuten fürchterliche Todesangst. So kann bis zur Bewusstlosigkeit der Opfertiere mindestens bis zu einer Minute vergehen, beim Eintreten von Komplikationen während des Schächtvorganges auch wesentlich mehr.
Kreisverwaltung: Professionelle Schlachtung gefordert
Die Kreisverwaltung empfiehlt aus Tierschutzgründen daher, dass die Moslems ihre Opfertiere in einem gewerblichen Betrieb unter Elektrobetäubung schlachten lassen. Unprofessionelles Schlachten im Hinterhof wird als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bestraft. Ein besonderes Augenmerk haben die Behördenvertreter diesmal auf Asylanten, die erst kurz in Deutschland sind und die Gesetze offensichtlich noch nicht kennen. Hier werden Flüchtlingsbetreuer aufgerufen, ihnen das gesetzeskonforme Opfern von Tieren näher zu bringen.
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