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Puppen dürfen in Deutschland nicht als Spionagegerät dienen und müssen vernichtet werden (Symbolfoto).

11. September 2017 / 09:35 Uhr

Cyber-Sicherheit: Puppe Cayla muss als Spionagegerät zerstört werden

Bis zu 25.000 Euro Verwaltungsstrafe hagelt es jetzt in Deutschland, wenn man die Puppe „Cayla“ zu Hause aufbewahrt und nicht vernichtet. „Cayla“ war eigentlich als Kinderspielzeug in den deutschen Handel gekommen. Mit Mikrophon und Kamera ausgestattet und mit einem Internetanschluss versehen, entpuppte sich das Spielzeug allerdings als perfektes Spionagegerät.

Dem Handel wurde der Vertrieb der Puppe schon vor einiger Zeit untersagt. Jetzt macht sich die Bundesnetzagentur aber auf die Jagd nach Besitzern von „Cayla“. Sie müssen die Puppe vernichten und können dann den Kaufpreis beim Spielzeughändler zurückverlangen. Dies kann privat oder über eine öffentliche Einrichtung erfolgen.

Recycling-Höfe vernichten und stellen Nachweis aus

In Deutschland hat man die Vernichtung von „Cayla“ über die kommunalen Recycling-Höfe organisiert. Ein Fotonachweis, der die Puppe und ihre Vernichtung dokumentiert, dient als Nachweis, der auch amtlich durch die Recycling-Höfe bestätigt wird. Wird man von den Behörden ausgeforscht und hat die Vernichtung nicht durchgeführt bzw. kann sie nicht nachweisen, dann können bis zu 25.000 Euro Strafe schlagend werden. 

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