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SPÖ-Justizsprecher Jarolim steht unter Druck und verweist auf Ministerien.

2. Oktober 2017 / 14:14 Uhr

Versicherungsvertragsgesetz: Jarolim verweist auf Ministerien als Urheber des Entwurfs

Nervosität macht sich offensichtlich bei SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in Sachen Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz breit. Der rote Langzeit-Justizsprecher und Anwalt großer Konzerne verweist in einer Aussendung über den SPÖ-Pressedienst nun bei der Urheberschaft für den Gesetzesentwurf auf einzelne Ministerien, damit indirekt auf die Minister Wolfgang Brandstetter, Hans Jörg Schelling und Alois Stöger und reagiert damit auf Vorwürfe von Berufskollegen und anderer Parteien:

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat heute in einem Brief an Rechtsanwalt Norbert Nowak dessen Vorwürfe in Bezug auf das Versicherungsvertragsgesetz scharf zurückgewiesen. Die Darstellungen Nowaks über die parlamentarischen Abläufe in der Sache und angebliche Unvereinbarkeiten seien “mit den tatsächlichen Ereignissen so gut wie nicht in Deckung zu bringen”; er, Jarolim, habe “weder an der Erstellung des gegenständlichen Entwurfes durch Justiz-, Finanz und Sozialministerium noch an allenfalls damit im Zusammenhang stehenden Diskussionen mitgewirkt. Tatsächlich habe ich die Vorlage nach Übermittlung durch die Regierung mangels mir wesentlich erscheinender Einwendungen – wie bereits dargestellt – gemeinsam mit den drei sonst zuständigen KollegInnen unterfertigt und damit zur parlamentarischen Arbeit freigegeben.”, informiert der SPÖ-Justizsprecher in dem Schreiben. Behauptungen über Unvereinbarkeiten seien “schlichtweg falsch”.

Inhaltlich verteidigt Jarolim den eingebrachten Gesetzesentwurf

Obwohl laut SPÖ-Abgeordnetem Jarolim nach seiner Behauptung die Autoren des Gesetzes im Justiz-, Finanz- und Sozialministerium sitzen, verteidigt der Jurist den von ihm eigenbrachen Gesetzesentwurf gegen Vorwürfe einer Beschneidung von Konsumentenrechten:

Inhaltlich hält Jarolim fest, dass es den “Verfassern des Entwurfes darum ging, bei bereits beendeten und abgewickelten Versicherungsverhältnissen infolge derzeit höchstgerichtlich nicht geklärter Rechtslage Klarheit darüber zu schaffen, bis wann der Rücktritt von einem nicht mehr existenten Vertragsverhältnis möglich sein soll. Entgegen Ihrer Behauptung wird mit der Gesetzesnovelle jedoch nicht das Recht der Konsumenten beschnitten, im Falle einer fehlenden bzw. fehlerhaften Belehrung vom aufrechten Versicherungsvertrag überhaupt zurücktreten zu dürfen”.

Die Verfasser des Gesetzesentwurfs gingen offenbar davon aus, dass infolge des bundesweiten Wirkens des VKI und anderer verdienter Konsumentenschutzeinrichtungen eine massive Verbreitung der Information über zustehende Rechte bei unzureichender Belehrung beim Abschluss von Versicherungsverträgen erfolgt. “Nunmehr soll für zukünftig abzuschließende Verträge einerseits und bereits bestehende Verträge andererseits eine Lösung dahingehend gefunden werden, dass von bereits beidseitig vollständig erfüllten Verträgen noch bis einen Monat nach deren Beendigung ein Rücktritt erklärt werden kann. Was an dieser Lösung so verwerflich sein soll, ist vielenorts nicht nachvollziehbar”, so Jarolim in seinem Schreiben.

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