
Sebastian Kurz und sein Wahlkampfteam wollen 150.000 Menschen anrufen. Die FPÖ äußert Zweifel an der Legalität dieser Werbeaktion.
Foto: Bild: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Dragan Tatic) / flickr (CC BY 2.0)Nationalratswahl 2017 10. Oktober 2017 / 11:16
Kurz-Team will 150.000 Menschen anrufen – Verstoß gegen “Cold-Calling”-Verbot?
“Erschrecken Sie nicht, dass ich anrufe. Mein Name ist Wolfram Pirchner.” – Mit diesen Worten stellt sich der ehemalige ORF-Moderator in einem Werbevideo am Telefon als Aktivist für ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz vor. Die FPÖ vermutet hinter der Aktion nun einen Verstoß gegen das “Cold Calling”-Verbot, denn laut dem Werbevideo sollen aus der ÖVP-Wahlzentrale bis zum 15. Oktober 150.000 Menschen angerufen werden.
Mehrere Rechtsvorschriften untersagen ungebetene Werbeanrufe
Werbeanrufe ohne vorherige Genehmigung des Angerufenen sind in Österreich durch mehrere gesetzliche Vorschriften untersagt: durch das Telekommunikationsgesetz, durch das Konsumentenschutzgesetz und auch durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Vergleich mit Massen-SMS der Neos
“Ich kann mir kaum vorstellen, dass die ÖVP von 150.000 Personen die Zustimmung für einen Anruf eingeholt hat”, bezweifelt FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Rechtmäßigkeit der ÖVP-Aktion und erinnert an ein Massen-SMS der Neos im Finale des Wien-Wahlkampfes 2015, das sogar zur Aufhebung der Immunität von Neos-Klubobmann Matthias Strolz geführt hatte. Kickl fordert die zuständige Fernmeldebehörde im Verkehrsministerium auf, “sich dieser Sache umgehend anzunehmen”.
