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Friedrich Rödler möchte der Verwaltung eine Fastenkur verordnen.

25. Oktober 2017 / 22:47 Uhr

Heilfasten gegen Verwaltungsspeck – So bekäme die neue Regierung einen schlanken Fuß

Mit der in wenigen Tagen beginnenden XXVI. Gesetzgebungsperiode steigt auch zunehmend die Wahrscheinlichkeit einer aus ÖVP und FPÖ gebildeten Veränderungs-Partnerschaft. Eine der positiven Veränderung verpflichtete Bundesregierung wird jedenfalls auch überfällige Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung setzen müssen.

Gastkommentar von Friedrich Rödler

Natürlich wäre ein grundlegende Staats- und Verwaltungsreform, für welche unzählige gute Konzepte bisher in den rot-schwarzen Schubladen verstaubt sind, das Gebot der (Veränderungs-)Stunde – allein die hiefür notwendige Verfassungsmehrheit steht in den Sternen. Die Österreicher haben zwar Veränderung gewollt und gewählt, aber ÖVP und FPÖ nicht auch gleichzeitig die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verfügung gestellt, lässt man die sicher teuer abzukaufende Unterstützung der Neos vorderhand außer Betracht.

Kassasturz

Das heißt aber nicht, dass nun gar nichts zum Besseren verändert werden kann. Rund 34 Prozent seiner Ausgaben wendet der Gesamtstaat allein für seinen Personal- und Sachaufwand auf, nach den Transferleistungen (etwa Subventionen udgl.) die zweitgrößte Ausgabenposition der Republik Österreich AG.  Zu den offiziell einbekannten rund 131.000 Bediensteten des Bundes kommen laut offizieller Darstellung noch rund 20.000 in Ausgliederungen verschobene Beamte, die Gesamtzahl der in ausgegliederten Gesellschaften des Bundes (samt ihrer sich nahezu metastenartig ausweitenden Tochter-, Enkel- und Urenkel-Gesellschaften) auf privatwirtschaftlicher Basis tätigen Dienstnehmer bleibt im Dunkel und daher erst einem aus Anlaß der Regierungsverhandlungen ausständigen Kassasturz vorbehalten.

“Verwaltung der Verwaltung”

Neben rund 40.000 Lehrern und etwa 30.000 Angehörigen des Exekutivdienstes sind etwa 45.000 oder 34 Prozent der offiziell einbekannten öffentlich Bediensteten des Bundes im Verwaltungsdienst tätig, also – pointiert formuliert – in der “Verwaltung der Verwaltung”, allein in der Hochbürokratie der Ministerien etwa 10.000 Personen.

Kein ein anderes Unternehmen in Konkurrenz könnte sich einen derartigen Overhead an innerer Verwaltung leisten wie die vom Steuerzahler zwangsfinanzierte Republik Österreich AG, liegt doch die übliche Benchmark bei höchstens 10 bis 15 Prozent.

Beamten-Gewerkschaft

Jede bisherige Reformbemühung ist bisher am gnadenlosen “Njet” der überwiegend schwarzen Beamtengewerkschaft gescheitert, eine ins Türkise mutierte ÖVP wird die Glaubhaftigkeit ihres Veränderungswillens nun aber durch entsprechende Festschreibungen auch gegen den Willen der Beamten-Gewerkschaft bindend im künftigen Regierungsprogramm dokumentieren müssen.

Dazu gehört aber auch eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, zumal etwa – im Gegensatz zum Eindruck, den das Personalvertretungsrecht zu hinterlassen versucht – öffentlich Bedienstete im Bereich der “Verwaltung der Verwaltung” sicher nicht zu den sozial meistverfolgten und unter größtmöglichem dienstgeberischen Druck stehenden Dienstnehmern Österreichs mit den unsichersten Arbeitsplätzen zählen.

Postenvergaben

Auch die paritätische Mitbestimmung von Gewerkschaft und Personalvertretung in Kommissionen bei der Besetzung von Leitungsfunktionen hat ihren Anspruch der Objektivierung der Postenvergabe längst verloren bzw. bereits ins Gegenteil verkehrt, zumal erst aus jüngster Zeit (Verteidigungsministerium, Infrastrukturministerium) Fälle der rechtswidrigen Diskriminierung zu Lasten des Bestgeeigneten bekannt geworden sind. Anstelle der Reihung durch eine derzeit zwingend zu befassende paritätische “Rätekommission” sollte dem Minister zumindest als Alternative die Möglichkeit einer Bewertung der Bewerber durch – auch vom Gewerkschaftswillen – unabhängige externe Experten (Personalberater odgl.) gesetzlich eingeräumt sein, wie dies bei Kapitalgesellschaften des Bundes bereits jetzt der Fall ist.

Wundersame Vermehrung.

Vornehmlich im letzten Jahr vor der Wahl hat in zahlreichen Ministerien ein geradezu wundersames Wachstum an Organisationseinheiten einschließlich der entsprechenden Leitungsfunktionen eingesetzt, Pressemeldungen zufolge bemühen sich derzeit Spitzenbeamte diverser Ministerien (oft selbst ehemalige Kabinettsmitarbeiter) um die “Versorgung” von Kabinettsangehörigen bald ehemaliger Minister.

Ich selbst habe als Generalsekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahre 2001 ein derart aufgeblähtes Ministerium übernommen und bis 2004 eine grundlegende Struktur- und Verwaltungsreform für ein schlankes, effizientes und funktionelles Ministeriums samt Halbierung der Führungsfunktionen umgesetzt – erkenne aber mehr als zehn Jahre später dieses Ministerium ob der danach wieder aus dem Ruder gelaufenen Anzahl an Organisationseinheiten nicht wieder.

Erfordert wirksames Heilfasten

Jeder Arzt bestätigt, dass Heilfasten kein Selbstzweck ist, sondern den Organismus stärkt – und genau so ist es mit den überfälligen Veränderungen der öffentlichen Verwaltung.

Zu viel Geld des Steuerzahlers versickert in inneren Strukturen. Es muss freigespielt werden, um es dem Steuerzahler wieder zurückgeben zu können.

Dr. Friedrich Rödler (*1954), war Mitglied des Rechnungshofes (1978-2001), Generalsekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (2001-2005) und Präsident des Österreichischen Patentamtes (2005-2015). Seit 2017 betreibt er die Unternehmensberatung www.roedler-consult.at.

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