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Die Mecklenburg-Vorpommersche Landeshauptstadt Schwerin wäre um ein Haar Schauplatz eines islamistischen Sprengstoffanschlags geworden.

31. Oktober 2017 / 23:35 Uhr

„Minderjähriger Schutzsuchender” plante Anschlag als „Dank” für humanitäre Hilfe

Dass „Schutzsuchende” den Terror, vor dem sie vorgaben, geflohen zu sein, jetzt hierher importieren wollen, ist nichts Neues. Neu hingegen und historisch wohl einmalig ist, dass derartige Personen, von denen genau das zu erwarten ist, sich in einem fremden Land frei bewegen können und obendrein per arbeitslosem Einkommen finanziert werden. Mit enormem logistischem und finanziellem Aufwand werden solche „Flüchtlinge” observiert und dadurch, allerdings nicht immer, rechtzeitig daran gehindert, ihre Potentiale zu entfalten. Hier ein Fall, wo das Schlimmste gerade noch verhindert werden konnte:

Festgenommener Syrer war als „Flüchtling” 2015 eingereist

Die Bundesanwaltschaft hat am frühen Morgen des 31. Oktober den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) durch Spezialeinheiten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des SEK der Landespolizei M-V in Schwerin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen des Beschuldigten sowie weiterer bisher nicht tatverdächtiger Personen unter anderem in Schwerin durchsucht. Zum heutigen Einsatz erklärt Innenminister Lorenz Caffier:

Durch die koordinierte und konsequente Ermittlungsarbeit der beteiligten Sicherheitsbehörden konnte zielgerichtet eingegriffen und eine offensichtlich konkrete Gefahrenlage verhindert werden. Dafür bedanke ich mich bei allen Einsatzkräften. Die Festnahme zeigt, dass wir Personen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht, fest im Visier haben. Ich habe immer betont, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Mecklenburg-Vorpommern als Rückzugsort für potentielle Attentäter genutzt wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Sicherheitsstruktur technisch und rechtlich mit den neuen Dimensionen des Terrors Schritt halten kann. Die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern spielt dabei eine Schlüsselrolle, wie die Vorfeldaufklärung und die heutige Festnahme zeigen. Sie sind auch ein weiteres Argument für die Stärkung der Sicherheitsbehörden.

Die Ermittlungen führt auch weiterhin die Generalbundesanwaltschaft. Der Syrer war im Herbst 2015 als damals Minderjähriger nach Deutschland gekommen und hatte im Februar 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt. Seit April 2016 ist er im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis („subsidiärer Schutz”). In der Vergangenheit ist er bisher nicht auffällig gewesen, verlautbarte die Pressestelle des Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

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