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Krähe “Kasimir” kommt gerne zum Mittagessen auf die Terrasse von Franz M., dessen “übertriebene Tierliebe” wurde ihm nun zum Verhängnis.

11. November 2017 / 10:24 Uhr

Krähe gefüttert: Pensionist nach 34 Jahren aus Genossenschafts-Wohnung geschmissen

“Übertriebene Tierliebe” – so könnte man das Urteil des Landesgerichts Wien gegen den Pensionisten Franz M. zusammenfassen. Ein Urteil mit fatalen Folgen: Denn der Mann muss nach 34 Jahren aus seiner Wohnung der Genossenschaft “Sozialbau” in Wien-Döbling ausziehen. Ersatzquartier gibt es nicht. Auch keine Gemeindewohnung, weil ihm vom Gericht “unleidliches Verhalten” vorgeworfen wird. Franz M. dagegen meint, er sei “Opfer eines Intrigenspiels meiner Nachbarn” geworden.

Urteil beim Oberlandesgericht berufen

Die Entscheidung des Gerichts vom 30. August ist zwar noch nicht rechtskräftig, da Franz M. beim Oberlandesgericht gegen das Urteil berufen hat, doch große Chancen, in der Wohnung bleiben zu können, hat der Pensionist nicht. “Mein Anwalt meint, dass ich etwa Ende März 2018 ausziehen muss,” meint M. resignierend.

Was also hat der Mann Schlimmes getan, dass der Staat ihm die Wohnung wegnimmt? Im Gerichtsurteil nachgelesen kommen folgende Vorwürfe zutage:

Der Beklagte füttere über einen Zeitraum von fast fünf Jahren Vögel und andere wildlebende Tiere wie Füchse durch das Auslegen von Lebensmitteln, weshalb es zu Verschmutzungen bei darüberliegenden Terrassen gekommen sei.

“Ja, ich füttere eine Krähenfamilie!”

Franz M. sagt dazu:

Ja, ich füttere eine einzige Krähenfamilie. Oberhaupt Kasimir ist wie ein Haustier, clever, neugierig und setzt sich auf meinen Terrassentisch, wenn er kein Futter bei mir findet. Füchse sind überall in der Anlage und fressen alles, was sie finden können; bei mir das, was die Krähen nicht gegessen haben. Sie können aber keine Belästigung für die Nachbarn sein, weil sie auf deren Terrassen nicht hochkommen.

Hund könnte sich von Leine losreißen

Auch in der Hundehaltung von Franz M. sieht der Richter ein Fehlverhalten und daher einen Kündigungsgrund:

Die Furcht der Mitbewohner um ihre kleinen Kinder sei objektiv nachvollziehbar, weil es nach den Feststellungen bereits zwei Mal zu Bissverletzungen gekommen ist. Zwar lasse der Beklagte den derzeitigen Hund nur noch selten ohne Leine laufen, doch könne auch hier nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass keine Gefahr mehr besteht.

Franz M. sagt dazu:

Die Vorfälle mit Kindern ereigneten sich vor Jahren mit einem bereits verstorbenen Tier. Es hat reagiert, als man ihm das Futter wegnehmen wollte. Mein jetziger Hund ist eine sehr liebe Rottweiler-Hündin, die zwar ein perfekter Wachhund wäre, würde jemand meinen Garten betreten oder in mein Auto einsteigen wollen, aber jeder könnte ansonsten unbehindert an ihr vorbeigehen. Sie wird von mir nur an der Leine geführt und hat noch nie jemand gebissen und hat sich auch noch nie losgerissen.

“Weiß momentan wirklich nicht, wo ich hingehen sollte”

Seine Argumente waren anscheinend nicht ausreichend, um die Wohnung, in der Franz M. schon sein halbes Leben verbringt, zu retten. Gegenüber unzensuriert lässt er seinen Gefühlen freien Lauf:

Ich werde bald 69, habe keine Wohnung, auf die ich ausweichen könnte, kein Vermögen, mit dem ich mir eine andere Wohnung kaufen könnte und weiß momentan wirklich nicht, wo ich hingehen sollte. Ich habe nur eine kleine Pension. Die ganze Situation ist einfach existenzbedrohend für mich.

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