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Ein in Deutschland mittels Fußfessel gesicherter “Gefährder” schaffte es tatsächlich, nach Griechenland auszureisen (Bild: Flughafen Athen).

18. November 2017 / 00:55 Uhr

#Einzelfall: Terrorverdächtiger “Gefährder” reist mit Fußfessel nach Athen aus, um “Sohn zu holen”

Bekanntlich kommen mit den “Schutzsuchenden” jede Menge Islamisten, auch Terroristen und sogenannte Gefährder ins Land. Gerade jetzt vor dem Zusammenbruch des sogenannten Islamischen Staates in Syrien rechnet man mit einer weiteren Welle dieser “Flüchtlinge” aus einem  Staat, wo der Krieg praktisch beendet ist.

Diese Leute werden hier, anstatt inhaftiert, oder besser noch, gleich abgeschoben zu werden, mit großem Aufwand überwacht und um teures Geld durchgefüttert. In zwei (!) Fällen kamen bereits Fußfesseln zum Einsatz. Dass mutmaßliche Terroristen in so einem Gerät, um das Bein geschnallt, eher ein lästiges Accessoire erblicken, als eine Überwachungsmaßnahme, zeigt uns folgender Fall:

Mutmaßlicher Terrorist reist schutzsuchend ein und hält Behörden auf Trab

> Februar 2015: Der 35-jährige Hussein Z. trifft schutzsuchend in Deutschland ein, wird als “Flüchtling” anerkannt, lebt nach seiner Ankunft im Raum Aschaffenburg. In seiner Unterkunft bedroht er mehrfach Mitbewohner. Dazu heißt es auf Anfrage des ARD-Politikmagazins report München beim zuständigen Polizeipräsidium Unterfranken:

Aufgrund des von ihm an den Tag gelegten Aggressionspotenzials wurden polizeiliche Maßnahmen ergriffen. Unter anderem wurde infolge seines Verhaltens und seiner persönlichen Hintergründe vorübergehend ein längerfristiger Gewahrsam durch das Amtsgericht angeordnet, der am 04.10.2017 beendet war. Quelle: www.br.de

Hussein Z. ist der Würzburger Polizei durch zahlreiche Straftaten aufgefallen, unter anderem wegen Gewaltdelikten.

> Juni 2017: Der Generalbundesanwalt erfuhr durch Zeugenaussagen, dass Z. in Syrien Anführer islamistischer Rebellengruppen gewesen sein soll. Ermittler des Landeskriminalamts Bayern fanden Internetvideos, die Z. bei Kämpfen zeigen sollen. Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ein, berichtet spiegel.de.

Fußfessel und “Gefährderansprache” sollen Schlimmstes verhindern

> Und br.de berichtet: Anschließend bekommt der Mann – die bayerischen Staatsschützer stuften ihn als besonders gefährlich ein – eine Fußfessel. Die kommenden Tage bittet Hussein Z. die Behörden, nach Hamburg fahren zu dürfen, wo sich seine Mutter und seine Schwester aufhalten. Die Fahrt wird gestattet, es kommt zu einem Austausch zwischen der Polizei in Unterfranken und dem LKA Hamburg, nach Angaben der Polizei wurde auch “eine unmittelbare Gefährderansprache vor Ort” durchgeführt.

> 11. Oktober 2017: Die Bediensteten der “Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder” (GÜL) meldeten um 7.00 Uhr, dass die Fußfessel von Hussein Z. seit einer Stunde nicht mehr sendet. Das letzte Signal war vom Flughafen Hamburg gekommen. Und dort läuft er durch die Sicherheitskontrolle. Es piepst, immer wieder. Trotzdem darf er in den Flieger nach Athen, denn Hussein Z. weiß offensichtlich, was das Polizeipräsidium auf Anfrage von report München mitteilte:

Eine Fußfessel stellt grundsätzlich keine Gefahr für den Luftverkehr dar. Hingegen durfte die Person nach dem Recht der Europäischen Union nicht grenzpolizeilich kontrolliert werden, da eine Binnengrenze überschritten wurde.

Gut möglich, dass die Sicherheitsleute dort gerade damit beschäftigt waren, einer Oma aus “Sicherheitsgründen” das Parfum abzunehmen (was der Autor dieser Zeilen schon erlebt hat). Wie harmlos ist dagegen wohl eine Fußfessel an einem Nafri.

> Vor dem Abflug meldete er sich beim Staatsschutz in Würzburg, um mitzuteilen, er wolle seinen erkrankten Sohn aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen. Seine Mutter und Schwester leben ja bereits in Hamburg.

> Während des Fluges gab es für drei Stunden kein Signal, dann wurde ein Signal aus Athen registriert. Kurz danach wurde nach Informationen von report München die Überwachung aus rechtlichen Gründen abgebrochen und auch nicht wieder aufgenommen. Aber die zuständigen Sicherheitsbehörden in Griechenland und der Türkei wurden durch das Bundeskriminalamt informiert.

Dass innerhalb der EU die elektronische Überwachung eines mutmaßlichen syrischen Terroristen “aus rechtlichen Gründen” abgebrochen werden muss, wird wohl ein schwacher Trost für kommende Terroropfer sein. Hauptsache der Umgang mit Staubsaugern, Glühbirnen oder Traktorensitzen ist EU-weit einheitlich geregelt.

Hier die Einzelfälle vom November 2017

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